Planegg:Kiesabbau im Bannwald

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Planegg fordert strenge Auflagen für die Gräfelfinger Firma Glück

Von Rainer Rutz, Planegg

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage musste sich der Gemeinderat jetzt mit einem Abbauantrag des Gräfelfinger Kiesunternehmens Glück auf Planegger Flur beschäftigen. Nachdem die Gemeinderäte bereits etwa sechs Hektar zwischen Gräfelfing und Martinsried gegen Auflagen für fünf Jahre freigegeben hatten, ging es jetzt um ein 2,1 Hektar großes Bannwaldstück östlich der Kompostieranlage. Um dieses Stück wird seit Jahrzehnten gestritten. Nachdem Planegg bereits 1994 einen Abbau untersagt hatte, wurde die Sache gerichtsanhängig, eine rechtsgültige Entscheidung ist bis heute nicht gefallen. Allerdings sind inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen Eingriffe in den Bannwald möglich. Die einst zusammenhängende Waldfläche ist mittlerweile umrundet von wiederaufgeforsteten Waldflächen. Allerdings ist die Laubmischwaldfläche überwuchert von giftigen Riesenbärenklau-Pflanzen und bereits vom Eschentriebsterben befallen.

Mit einem Artenhilfskonzept will die Gemeinde erreichen, dass im Falle einer Auskiesung die betreffenden Arten umgesiedelt werden. Einige Laichgewässer sind am Rande des Abbaugebietes vorhanden, weitere müssten angelegt werden. Glück hat angeboten, auf freiwilliger Basis nach der Auskiesung ein Biotop zu schaffen, um den geschützten Arten einen erweiterten Lebensraum zu garantieren. Der Kies soll über ein 1,50 Meter breites oberirdisches Förderband abtransportiert werden.

Die Gemeindeverwaltung hat Glück einen Forderungskatalog vorgelegt. Dazu gehört die Schaffung eines Biotops, das kontinuierlich von den Fachbehörden im Landratsamt München überprüft werden soll. Das gesamte Verfahren darf fünf Jahre nicht überschreiten. Das Kiesunternehmen muss außerdem auf der Basis der Gutachten ein Konzept vorlegen, das eine Verbreitung des Samens von Riesenbärenklau nach der Wiederverfüllung mit Sicherheit ausschließt. Michael Book (CSU) regte an, dass die Firma den Bürgern bei einer Informationsveranstaltung Einsicht in die Unterlagen gewährt. Anneliese Bradel (Gruppe 21) wollte geklärt wissen, ob zwei nebeneinander laufende Auskiesungen rechtlich überhaupt zulässig sind.

© SZ vom 02.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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