Panne bei OP:Augen-Laser stößt gegen Lidsperre

Lesezeit: 2 min

  • Bei einer Augenoperation geschieht dem Arzt ein ungewöhnlicher Fehler: Der Laser stößt gegen eine Lidsperre.
  • Die Patientin leidet wohl für immer an extrem trockenen Augen, starker Fehlsichtigkeit und erhöhtem Augendruck.
  • Doch einen Behandlungsfehler konnte das Gericht nicht erkennen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Ich bin kein Brillen-Typ", sagt die Patientin. Deshalb habe sie sich entschlossen, ihre Fehlsichtigkeit durch einen Laser-Eingriff beheben zu lassen. Das sei alles ganz ungefährlich, habe sie gedacht. "Ich war überzeugt, ich kann ohne das nicht leben." Heute würde die Frau vielleicht anders denken: Bei ihrem Eingriff ist der Schlitten, auf dem der Laser über dem Augen entlang geführt wird, an einem Spreizer hängen geblieben, mit dem die Augenlider offengehalten werden.

Erschrocken sagte der Arzt damals: "Entschuldigung, das ist mir noch nie passiert." Mehr als das Mitgefühl des Doktors hat die Patientin aber nicht zu erwarten. Die Arzthaftungskammer am Landgericht München I hat ihre Klage gegen ihn und das Institut abgewiesen. Die Folgen des missglückten Eingriffs werden der Frau aber ein Leben lang bleiben.

Die Patientin war mit einer Gruppe gleichfalls interessierter Frauen zu einer Informationsveranstaltung über sogenannte Lasik-Behandlungen von Salzburg nach Rosenheim gefahren. Dort informierten Mitarbeiter der Firma über Augenlaser-Operationen. Dieser weltweit agierende börsennotierte Unternehmensverbund betreibt auch ein Behandlungszentrum in München, in dem die Eingriffe dann vorgenommen worden werden.

"Ich habe denen vertraut"

Bei dem Vorgespräch sei alles sehr verharmlost worden, sagte die Patientin nun vor Gericht. "Ich habe denen vertraut." Ihr sei vermittelt worden, dass alles perfekt ablaufen werde. Zwar habe man sie über die Risiken aufgeklärt, "aber man denkt doch, das trifft immer nur die anderen". Bei dem Aufklärungsgespräch sei ihr in den Sinn gekommen: "Wenn ich meine Katze in die Mikrowelle stecke, kann sie tot sein." So abwegig sei ihr die Liste der nur angeblich theoretisch denkbaren Pannen vorgekommen.

Bei dem Eingriff in München "war das eine absolute Massenabfertigung, bei der die Ärzte unter Zeitdruck standen", sagte die Patientin. Entgegen den Beteuerungen im Vorgespräch habe sie große Schmerzen verspürt. Beim ersten Auge sei noch alles gut gegangen. Als der Laser-Schlitten über das andere Auge fuhr, kam der erschreckte Ausruf des Arztes. Sie sei dann sofort in einen Nebenraum gebracht worden.

Was bei der OP schief ging

Die Frau litt unter "Übersichtigkeit", einer sogenannten Hyperopie, wie später der beklagte Arzt erklärte. Bei dem Eingriff wird ein als Flap bezeichneter Hornhautdeckel aufgeschnitten - erst dann kann der Laser in der obersten Hornhautschicht die eigentliche Sehkorrektur durchführen. Danach wird der Flap zurückgeklappt. Für den Laser-Schnitt wird eine Halterung mit einem Saugring an dem Augapfel fixiert, der Laser sitzt darauf auf einem beweglichen Schlitten. Dieser war im Fall der Patientin in München unerwartet gegen eine Lidsperre gestoßen.

Die Frau musste nachoperiert werden. Doch sie wird wohl für immer an extrem trockenen Augen, starker Fehlsichtigkeit und erhöhtem Augendruck leiden. Der behandelnde Arzt bedauert das sehr: Er könne sich diesen Vorfall eigentlich nicht erklären - "ich habe dass schon 5000 Mal gemacht, ohne Komplikationen".

Dass der Schlitten hängen geblieben ist, sei ein "unglückliches Ereignis". Die vom Gericht bestellte Sachverständige konnte auch nicht erklären, wie es zu der Panne kommen konnte: "Es passiert halt." Aber einen groben Behandlungsfehler konnte sie darin nicht erkennen. Das Gericht wies daraufhin die Klage ab. Ob die Patientin gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht München einlegen wird, ist noch offen.

© SZ vom 27.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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