Obergiesing:Stadt gibt Entwarnung

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Sanierungsbedürftiges Haus in Giesing soll erhalten werden

Von Hubert Grundner, Obergiesing

Nach der offenbar mutwilligen Zerstörung des sogenannten Uhrmacherhäusls an der Oberen Grasstraße 1 kam schnell der Verdacht auf, dass das Nachbargebäude mit der Hausnummer 6 ebenfalls vom Abriss bedroht sein könnte. Auslöser dieser Befürchtung: Das alte Herbergshaus steht leer und ist mit einem Bauzaun abgeriegelt. Bereits im vergangenen Oktober hatte Stadträtin Sabine Pfeiler (CSU) deshalb eine Anfrage gestellt. In seiner Antwort an diesem Donnerstag hat das Planungsreferat nun Entwarnung gegeben: Das sanierungsbedürftige Haus solle erhalten werden.

Das Gebäude "Obere Grasstraße 6" steht demnach im Eigentum der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS). Es liegt in dem im Jahr 2005 aufgehobenen Sanierungsgebiet Giesing - Feldmüllersiedlung und gehört zum Treuhandvermögen der MGS. Außerdem handelt es sich bei dem Anwesen laut Verwaltung um ein Baudenkmal, das Bestandteil des Ensembles "Feldmüllersiedlung" ist. Es ist in die Denkmalschutzliste als "Ehem. Gasthaus, zweigeschossiger verputzter Massivbau mit Satteldach und Putzgliederung, im Kern wohl um 1840/45, 1869 Aufstockung, bis 1939 weitere Umbauten" eingetragen.

Allerdings soll die MGS nach dem Willen des Stadtrats das Gebäude verkaufen. Als erstes wären die früheren Mieter zum Zug gekommen. Sie hätten durch Eigenleistung oder Hilfe Dritter eine denkmalgerechte Restaurierung gewährleisten müssen. Leider waren die Verhandlungen mit diesem "privilegierten Personenkreis" laut Planungsreferat nicht von Erfolg gekrönt. Deshalb wird nun entsprechend der "Herbergenbeschlüsse" des Stadtrats von 2002 und 2003 verfahren: Das Anwesen soll vorrangig an ortsansässige Handwerkerinnen und Handwerker, wiederum vorrangig an Giesinger Bauhandwerkinnen und Bauhandwerker, vergeben werden. Diese wiederum müssen sich dabei zur denkmalgerechten Sanierung in Eigenleistung verpflichten. Außerdem würde die MGS bei ansonsten gleichwertigen Bewerbungen eine Handwerkerfamilie mit Kindern bevorzugen.

Mit dieser "Stufenregelung" hat die Stadt nach eigenen Angaben bei früheren Verkäufen von Herbergshäusern "durchweg positive Erfahrungen" gemacht. Das wünscht man sich nun auch für das Anwesen Obere Grasstraße 6: Die Ausschreibung werde derzeit von der MGS in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorbereitet. Auch hätten der MGS bereits mehrere Parteien schriftlich ihr Interesse am Kauf des Herbergshauses mitgeteilt, heißt es in der Antwort auf Pfeilers Stadtratsanfrage weiter.

Darüber hinaus tritt das Planungsreferat der Unterstellung entgegen, es habe das Anwesen mehr oder weniger bewusst verkommen lassen. So habe die MGS das Herbergshaus im Jahr 2001 erworben, zu einem Zeitpunkt, als es bereits hochgradig sanierungs- und modernisierungsbedürftig war. Nur wenig später hatte der Stadtrat beschlossen, das Gebäude weiterzuverkaufen. In der Folge zogen sich die Verkaufsverhandlungen dann jedoch in die Länge: Dabei war die Instandhaltung des Gebäudes beziehungsweise deren etwaige Durchführung in Eigenregie durch die ehemaligen Mietparteien selbst Gegenstand langjähriger Verhandlungen. Und solange diese andauerten, wurde die Instandhaltung vom Verkäufer, also der MGS, nicht mehr betrieben. Was wiederum eine fatale Entwicklung in Gang setzte: "Die Verwalterin hat im August 2017 die außerordentliche Kündigung der Mietverhältnisse wegen mangelnder Verkehrssicherheit erklärt." Mit Verwalterin ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft GWG gemeint. Die werde zunächst das Gebäude nun möglichst bald sichern.

© SZ vom 16.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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