Oberföhring:Mit Nachdruck

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Forderung für den weiteren Bestand des Bürgerparks

Der Bürgerpark ist aus Oberföhring, aus dem gesamten Stadtbezirk Bogenhausen schon lange nicht mehr wegzudenken. Nach der Schließung des städtischen Krankenhauses Oberföhring, das in einem ehemaligen Luftwaffenlazaretts auf einem alten Ziegeleigelände eingerichtet worden war, hätten die Baracken aus der Kriegszeit in den Achtzigerjahren eigentlich abgerissen, das städtische Gelände verkauft werden sollen. Den Erlös wollte die Stadt in die Finanzierung des neuen Klinikums Bogenhausen stecken. Dagegen formierte sich energischer Widerstand: Im Juni 1984 besetzten Mitglieder der kurz zuvor gegründeten Vereinsgemeinschaft 29 (VG 29) das Gelände sogar. Ihrer Initiative war es zu verdanken, dass der Stadtrat schließlich auf einen Verkauf des Grundstücks verzichtete und es stattdessen an die VG 29 vermietete.

Die VG 29, in der gegenwärtig etwa 30 Künstlerinitiativen, Traditions- und Sportvereine organisiert sind, machte im Lauf der Zeit aus dem alten Krankenhausgelände "einen attraktiven Ort der Stadtteilkultur", wie es die Bogenhauser SPD in einem Antrag an den Bezirksausschuss formuliert. In den Baracken und auf dem Freigelände finden Jahr für Jahr Ausstellungen, Theater- und Musikaufführungen statt. "Als Kunst- und Kulturpark für den 13. Stadtbezirk" sei der Bürgerpark Oberföhring unverzichtbar, heißt es in dem Papier der SPD. Die Schützengesellschaft Oberföhring-Priel etwa sei auf ihr Domizil an der Oberföhringer Straße 156 angewiesen, denn dies sei der einzige Ort im Stadtbezirk, an dem es Schießstände gebe. Die Bayerische Volksbühne Watzmann wiederum käme laut SPD in die Bredouille, wenn sie nicht im Bürgerpark ihre Bühnenbilder bauen und aufstellen könnte.

Der Mietvertrag zwischen Stadt und VG 29 läuft aber demnächst aus, und so stellte die SPD im Bezirksausschuss Bogenhausen vorsorglich den Antrag, das gegenwärtige Nutzungskonzept für weitere zehn Jahre zu genehmigen. Der Bezirksausschuss stimmte dem vorsorglich zu.

© SZ vom 19.06.2015 / ust - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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