"Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen." Was achtjährige Kinder jedenfalls nicht dürfen, ist, einen Radweg gegen die erlaubte Fahrtrichtung benutzen. Genau das tat eine Schülerin aber am Montagnachmittag in der Nymphenburger Notburgastraße.
Die Schülerin war sozusagen als Geisterradlerin unterwegs. Einen ihr entgegenkommenden 26-Jährigen brachte das derart aus der Fassung, dass er beim Ausweichversuch die Kontrolle über sein Fahrrad verlor, nach links auf die Straße kam und frontal in das Heck eines Citroën Cactus krachte. Der französische Kleinwagen, den ein Bochumer Polizeibeamter dort geparkt hatte, ist zwar ringsum durch "Airbumps" genannte Luftkissen vor Remplern und Kratzern geschützt, die Heckscheibe jedoch nicht.
Und die durchschlug der 26-jährige Gitarrist bei seinem Sturz mit dem Kopf, der laut Polizei nicht durch einen Fahrradhelm geschützt war. Dabei erlitt er eine Gehirnerschütterung und verlor mehrere Zähne. Zur ambulanten Behandlung musste der Fahrradfahrer in ein Krankenhaus gebracht werden.