Neuhausen:Stadt lehnt Zebrastreifen ab

An der Schloßschmidtstraße im Wohnquartier am Hirschgarten wird kein Zebrastreifen angelegt. Auf der Neuhauser Bürgerversammlung im November war beantragt worden, auf Höhe des Weges von der Seidlhofstraße her, zwischen den Anwesen 7 und 26, einen Fußgängerüberweg einzurichten, um die Rad- und Fußwege in den Grünanlagen zu verbinden. Laut Kreisverwaltungsreferat (KVR) lassen die Richtlinien einen Zebrastreifen aber nur zu, wenn "während der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs" mindestens 200 Fahrzeuge pro Stunde die Straße passieren. Bei Zählungen bei freundlichem Wetter sowohl zu den morgendlichen und abendlichen Hauptverkehrszeiten als auch tagsüber, sei die Zahl der Fußgänger mit bis zu 144 Fußgängern am Abend relativ hoch gelegen, ebenso hoch die Zahl querender Radfahrer mit 100. Die Zahl der Fahrzeuge bewegte sich mit 170 bis 350 "in einem für eine Tempo-30-Zone üblichen und normalen Bereich". Insgesamt sei die Situation, so das KVR, "von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt" gewesen. Für einen Zebrastreifen, zumal in einer Tempo-30-Zone, sieht die Behörde daher weder eine Notwendigkeit noch eine rechtliche Grundlage. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle könnte laut KVR sogar erst Gefahren provozieren, denn: "Erfahrungsgemäß nehmen viele Radfahrer an Zebrastreifen die Vorrechte für sich in Anspruch, die gesetzlich nur den Fußgängern zustehen." Der Bezirksausschuss schloss sich dieser Auffassung einstimmig an.

© SZ vom 25.08.2017 / son - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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