Prozess:Pädophiler lockt 14-Jährige in Hotelzimmer und schwängert sie

  • Ein 31-Jähriger hat ein 14-jähriges Mädchen in einem Flirt-Chat angesprochen, sie in ein Hotel gelockt und ihr viel Geld versprochen.
  • Der Mann missbrauchte das Mädchen, sie wurde schwanger.
  • Er war bereits wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft.

Von Christian Rost

Ein 31-Jähriger hat eine 14-Jährige in ein Hotel gelockt und sexuell missbraucht. Das Mädchen wurde schwanger. In einem Flirt-Chat hatte sich Sven W. an die Schülerin herangemacht und ihr Geld für den Geschlechtsverkehr geboten. Die Jugendliche machte mit, weil sich ihre Mutter im Krankenhaus befand und ihre Familie große finanzielle Probleme hatte. Dies nutzte W. aus und verschwand dann, ohne dem Mädchen etwas zu zahlen.

Am Mittwoch musste er sich am Münchner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem offensichtlich pädophilen Mann sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung und den Besitz kinderpornografischer Schriften vor. Das Schöffengericht verhängte die höchstmögliche Strafe gegen den gelernten Buchbinder.

Der korpulente Angeklagte mit kurz geschorenem, dunkelblonden Haar buchte laut Anklage in einem Unterföhringer Hotel ein Zimmer für die Nacht vom 3. auf den 4. Juni 2015 . Zuvor hatte er sich im Internet ein Opfer gesucht und war dabei auf die 14-jährige Vanessa A. (Name geändert) gestoßen. Beim Chat mit dem Mädchen spielte sich W. als Wohltäter auf, der ihrer Familie helfen könne. Erst 15 000 Euro, dann 20 000 Euro bot er der Jugendlichen, wenn sie sich ihm zur Verfügung stelle.

Der Mann war bereits wegen des Besitzes von Kinderpornos vorbestraft

Vanessa A. kam tatsächlich ins Hotel und brachte eine Art Vertrag mit, in die der mittellose Mann großzügig neben einem falschen Namen den Betrag "20 000 Euro" einsetzte. Dann vollzog er mit ihr den ungeschützten Geschlechtsverkehr. Das Mädchen hatte bis dahin keinerlei sexuelle Erfahrungen und bei dem Akt mit W. Schmerzen verspürt. Er hatte ihr vorgelogen, zeugungsunfähig zu sein. Dass das nicht stimmte, zeigte sich wenige Wochen später: Die Schülerin musste feststellen, dass sie schwanger ist.

Das Kind will sie bekommen: Das arme Wesen könne ja nichts dafür, wie es entstanden sei, sagte Vanessa A. bei ihrer polizeilichen Vernehmung. Im Prozess selbst musste sie nicht aussagen, weil der Angeklagte die Tat gestanden hat.

Sven W. war kurz nach dem Missbrauch aus dem Hotel verschwunden, ohne die Rechnung zu bezahlen: 180 Euro für das Zimmer, 27,20 Euro für Parkplatz und Getränke aus der Minibar. Als er zwei Tage später festgenommen wurde, stellte die Polizei bei dem wegen des Besitzes von Kinderpornos bereits vorbestraften Mann erneut verbotenes Bildmaterial auf seinem Computer sicher. Auch Verteidiger Alexander Eckstein empfand die Missbrauchs-Fotos als "Bilder von erlesener Scheußlichkeit". Der Anwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für seinen Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und acht Monate und betonte, dass sich die Schülerin nach wie vor in Therapie infolge des Missbrauchs befinde. Das Gericht unter dem Vorsitz von Matthias Braumandl verhängte dann sogar vier Jahre Haft für das "unfassbare Ausmaß an Niedertracht", das der Angeklagte an den Tag gelegt habe. Natürlich sei das Opfer "unglaublich naiv" gewesen, so Richter Braumandl. Sven W. sei außer dem Sex aber alles "komplett egal" gewesen. Weil er bereits vorbestraft war, wird er vermutlich die kompletten vier Jahre absitzen müssen. Mehr kann ein Schöffengericht nicht verhängen. "Jetzt haben Sie Zeit, über ihre Taten nachzudenken", gab ihm Braumandl mit auf den Weg.

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