München:Wider das Wirtshaussterben

Die Stadt hat gegen die Schließung von Wirtschaften keine Handhabe. So könnten Gaststätten weder vorgeschrieben noch könnte eine Umnutzung rechtlich unterbunden werden. Das geht aus den Antworten des Kreisverwaltungsreferats und des Referats für Arbeit und Wirtschaft auf eine Anfrage der Rathaus-ÖDP hervor, die ein Wirtshaussterben in den Außenbezirken befürchtet, nachdem mit dem Weyprechthof im Harthof sowie dem Spiegl und dem Dobmann's in Moosach alteingesessene traditionelle Wirtshäuser geschlossen haben oder vor dem Aus stehen. Von einem Wirtshaussterben außerhalb des Mittleren Rings will die Gaststättenbehörde allerdings noch nicht sprechen: Ihr seien bis auf die genannten aus 2017 keine beispielhaften Fälle bekannt.

© SZ vom 23.03.2018 / anna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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