Es war Mord - zumindest beim Hauptangeklagten Markus Sch.: Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner hat das Münchner Landgericht das Urteil gesprochen. Beide Angeklagte müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt das Strafmaß als "schuldangemessen".
Im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf den Manager Dominik Brunner hat das Landgericht München I langjährige Haftstrafen verhängt: Der als Haupttäter geltende 19-jährige Markus Sch. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt. Der 18-jährige Sebastian L. erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung sieben Jahre Jugendhaft. Brunner war zum Symbol für Zivilcourage geworden, weil er sich schützend vor vier Teenager gestellt hatte.
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Urteilsverkündung im Brunner-Prozess: Der Angeklagte Sebastian L. sitzt mit gefalteten Händen im Gerichtssaal. (© dpa)
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Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das "klare und konsequente" Urteil: Es sei "ein klares Signal, dass wir brutale Gewalt nicht dulden oder uns gar damit abfinden", betonte der CSU-Politiker. Das Strafmaß sei schuldangemessen: "Für mich ist ganz klar, dass auf brutale Gewaltattacken gegenüber Unschuldigen, wie wir sie vor einem Jahr in Solln erleben mussten, mit harten Strafen reagiert werden muss."
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Sch. die für Heranwachsende höchstmögliche Strafe von zehn Jahren Jugendhaft gefordert hatte. Der 18-jährige Sebastian L., dem in dem Prozess keine Fußtritte gegen den Kopf des Opfers nachgewiesen werden konnten, sollte nach dem Willen der Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge acht Jahre ins Gefängnis.
Die Verteidigung hingegen hatte für Sch. "unter sieben Jahre" und für L. dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Als zwingend strafmildernd sahen die Anwälte die hohe Alkoholisierung des 19-Jährigen an, der zur Tatzeit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Auch habe Sch. Reue gezeigt und sich in dem Maße entschuldigt, wie es "seinen Fähigkeiten" entspricht.
Zum Tatzeitpunkt war Markus Sch. 18 und Sebastian L. 17 Jahre alt. Bei Sebastian L. war die Rechtslage damit klar: Für ihn gilt das Jugendstrafrecht, er war noch nicht volljährig. Bei Markus Sch. war die Sache komplizierter. Ob bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, hängt von ihrem Reifegrad ab.
Der Jugendpsychiater Franz Joseph Freisleder hatte in seinem Gutachten den Tätern volle Schuldfähigkeit attestiert. Allerdings stellte er bei beiden Angeklagten eine "lange, chronifizierte Störung des Sozialverhaltens" fest, die schwierigen familiären Verhältnisse hätten eine Rolle bei der Entwicklung gespielt. Auch der Psychologe Günther Lauber erkannte Anhaltspunkte für eine Reifeverzögerung bei Markus Sch. Lauber und Freisleder sprachen sich deswegen für die Anwendung des Jugendstrafrechtes aus.
Im Prozess wurden 53 Zeugen gehört. Der Prozess hatte Mitte Juli begonnen und erstreckte sich bisher über zwölf Verhandlungstage.
Die beiden Angeklagten hatten den Manager Dominik Brunner im September vergangenen Jahres am S-Bahnhof Solln brutal zusammengeschlagen, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte. Der 50-Jährige starb infolge der Schläge und Tritte an einem Herzversagen. Brunner erhielt wegen seines Einsatzes posthum vom damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler das Bundesverdienstkreuz.
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(sueddeutsche.de/dpa/ddp-bay/hai)
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Die neueste Antwort
ungeheuerlich, wie viele sich schützend vor die Täter stellen und das Opfer noch verhöhnen. Tenor vieler Postings: Passiv zusammenschlagen lassen und Maul halten.
Es ist unglaublich polemisch und kleingeistig, wie Sie hier argumentieren.
Ihr Satz:
"Brunner hat die Kinder davor bewahrt, 15 Euro zahlen. Zu welchem Preis: Es gibt einen Toten und zwei Jugendliche, die ihre Restjugend größtenteils im Gefängnis verbringen müssen".
Mit Ihrer verquerten Sichtweise zeigen Sie ihr wahres Gesicht. Man erkennt jemanden, der in einer Notsituation seiner Mitmenschen im Stich lässt und kriminelle Delikte verharmlost.
Nächster Satz:
"Das kann doch nicht als erfolgreiche Maßnahme bewertet werden. Wie fühlen sich eigentlich die Beschützten in Anbetracht der Konsequenzen ihres Schutzes?"
Auch diese Bemerkung strotzt vor Geschmacklosigkeit. Erst verhöhnen Sie Herrn Brunner als "Verursacher" all dieser Geschehnisse, dann gehen Sie auch noch auf die bedrohte Schülergruppe los. Ich rate Ihnen den Gang zum Psychiater.
Natürlich, die wollten ja wirklich nur die 15 Euro, und danach wäre sie ganz friedlich gegangen.
Am Besten, wir reden jetzt den Kindern ein schlechtes Gewissen ein: Eure Schuld, das der arme Herr Brunner tot ist.
Wie in der Duplo-Reklame:
Für die einen sinds armen Jugendliche, die den Rest ihrer Jugend im Gefängnis zubringen, für die anderen tollwütige Tiere, die zumindest die nächsten 8 bzw. 10 Jahre keinen mehr anfallen können.
Womöglich hat Herr Brunner ja mehr als ein Leben gerettet. Das wird jetzt keiner mehr erfahren, aber Beispiele gibts ja leider genug.
Jedenfalls haben Sie dank dieser Angelegenheit jetzt ausreichend Gelegenheit, unter dem vermeintlichen Schutz der Anonymität Ihres Spitznamens die Forenleser der SZ zu provozieren. Von Ihrem warmen, gemütlichen Zimmer aus.
Ist ja auch was, wer weiss was Sie sonst auf der Straße anstellen würden.
Brunner hat die Kinder davor bewahrt, 15 Euro zahlen. Zu welchem Preis: Es gibt einen Toten und zwei Jugendliche, die ihre Restjugend größtenteils im Gefängnis verbringen müssen.
Das kann doch nicht als erfolgreiche Maßnahme bewertet werden. Wie fühlen sich eigentlich die Beschützten in Anbetracht der Konsequenzen ihres Schutzes?
"sein Verhalten hat im Ergebnis ja zu keinem konstruktiven Ergebnis geführt"
Na, er hat die Kinder erfolgreich beschützt, ist das kein konstruktives Ergebnis?
Das wars was er erreichen wollte. Er hat dafür teuer bezahlt. Darum gilt er als Held.
Klar, Maßnahmen der Deeskalation klingt immer gut, oft funktionierts glücklicherweise auch, aber eben leider nicht immer. Wenn Du ganz fest was anderes glaubst hilft das auch nicht, wenn Du zwei solchen Typen begegnetst die Dir "aus Spaß" mal eben ein paar Knochen brechen wollen.
Für Argumente braucht man jemanden, der sie hört und versteht.
Und zumindest grundsätzlich bereit wäre, sich umzustimmen lassen, ohne Gewaltanwendung. Wenn auf der Gegenseite 1. eh nicht viel Hirn vorhanden ist und das bisschen 2. auch noch in Alkohol ertränkt wird, die Typen 3. eh asoziale Schläger sind?
Dann bringt das Argumentieren wohl eher nichts.
Dann kann man entweder abhauen und die Kinder den besoffenen Schlägern überlassen, oder man bleibt da und riskiert seine Gesundheit.
Und wer da bleibt ist ein Held, wer wegläuft ein Feigling.
Und wer mit hirnlosen, besoffenen und total enthemmten Schlägern zu argumentieren versucht ist hinterher klüger oder eben auch tot.
Paging