Landgericht München I:59-jähriger Drogenkurier schleust flüssiges Kokain ein

Lesezeit: 1 min

  • Jochen M. steht vor Gericht, weil er als Drogenkurier Kokain aus Rio eingeschleust hat.
  • Kurz nach der Aktion griff die Polizei ein und nahm mehrere Hintermänner fest.
  • M. hat die Tat bereits gestanden.

Von Christian Rost

Sein Gepäck war getränkt mit drei Kilogramm verflüssigtem Kokain, als der Münchner am 10. Dezember 2014 in Rio de Janeiro in ein Flugzeug stieg, um nach Europa zu fliegen. Eine Woche Urlaub in Rio und 6000 Euro hatte ein Rauschgifthändler dem 59-Jährigen als Kurierlohn versprochen.

Die Polizei machte den Deal aber zunichte. Jochen M. wurde festgenommen. Seit Freitag muss er sich am Landgericht München I wegen Beihilfe zum Betäubungsmittelhandel verantworten. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, als Kleindealer im Rotlichtmilieu selbst Koks verkauft zu haben.

Wie der Kurierdienst ablief

Jochen M. war Taxiunternehmer in München, ging pleite und wollte es dann noch einmal mit einem Laden für Fenster und Türen versuchen. Allein, ihm fehlte das Startkapital. Da ergab es sich, dass er zufällig an einer Tankstelle einen Mann traf, den er öfter mit dem Taxi chauffiert hatte. Dieser Mann, gegen den ebenfalls ein Strafverfahren läuft, soll ihn für den Drogentransport angeheuert haben.

In Rio de Janeiro übernahm M. eine Reisetasche und einen Rucksack, die mit dem flüssigen Kokain getränkt waren. Erst flog er damit nach London und dann weiter nach Amsterdam, wo ein anderer Kurier seines Hintermannes mit dem Auto wartete, um die Ware nach Süddeutschland zu bringen.

Der Hintermann nahm das Drogengepäck schließlich im schwäbischen Lauingen in Empfang. Er hatte dort eine Motorenhalle gemietet und Kochtöpfe zum Auskochen des Kokains bereitgestellt. Am Tag vor Heiligabend 2014 schlugen Drogenfahnder zu und durchsuchten die Halle. Mehr als ein Kilo ausgekochtes Kokain stellten sie sicher.

Jochen M. konnte noch nachgewiesen werden, dass er selbst gedealt hatte. Er räumte sämtliche Vorwürfe ein. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 20.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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