Ladenschluss:Verkaufsoffene Sonntage dürfte es künftig seltener geben

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Am verkaufsoffenen Sonntag in Aschheim. Laut Verwaltungsgerichtshof hätte der so nicht genehmigt werden dürfen. (Foto: Claus Schunk)
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat deutlich gemacht: Sonntags dürfen Möbelhäuser nur öffnen, wenn die Besucher vor allem wegen einer anderen gleichzeitigen Veranstaltung kommen - also etwa einem Markt oder einer Messe.
  • Sonntagsöffnungen dürften damit schwieriger werden.
  • Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen einen verkaufsoffenen Sonntag der Möbelhäuser XXXLutz und Mömax geklagt.

Von Irmengard Gnau

Für Möbelhäuser und andere große Märkte in der Region um München und darüber hinaus dürfte es künftig schwieriger werden, an einem Sonntag für ihre Kunden zu öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch deutlich gemacht, dass er solche verkaufsoffenen Sonntage nur für zulässig erachtet, wenn eine gleichzeitige Veranstaltung, also etwa ein Markt oder eine Messe, nachweislich der zentrale Anlass ist, warum die Besucher kommen.

Damit bekräftigen die Richter ihre strenge Auslegung des Ladenschlussgesetzes, die sie bereits in ihrem Urteil zum Münchner Stadtgründungsfest gezeigt hatten. Die Stadt München hatte den Läden zwischen Altstadtring und Hauptbahnhof gestatten wollen, am Sonntag des Stadtgründungsfests im Juni am Nachmittag zu öffnen. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt - und erwirkt, dass die Geschäfte geschlossen bleiben mussten.

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Die Gewerkschaft Verdi sieht in der Sonntagsöffnung einen Angriff auf das Ladenschlussgesetz - und hat nun vor dem Verwaltungsgerichtshof rechtbekommen.

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Anders in Aschheim: Die Gemeinde östlich von München ermöglichte es den ortsansässigen Möbelhäusern XXXLutz und Mömax - ebenfalls zur Lutz-Gruppe gehörig -, am 29. Mai dieses Jahres ihre Tore zum Sonntagsverkauf zu öffnen, weil parallel eine Auto-Schau auf dem Parkplatz zwischen den beiden Geschäften stattfand. Ein vorgeschobener Grund für eine reine Konsumveranstaltung, kritisierte Verdi und strengte ebenfalls eine Klage an.

Der 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofs sah in der mündlichen Verhandlung denn auch "durchgreifende Bedenken" an der Rechtmäßigkeit der Verordnung, mit der die Gemeinde Aschheim die Sonntagsöffnung erlaubt hatte. Der Vorsitzende Richter Rainer Schenk bemängelte, dass Aschheim keine Prognose der Besucherströme vorlegen könne, die zeige, dass die Ladenöffnung tatsächlich nur das Zusatzangebot und nicht vielmehr selbst der Besuchermagnet sei - ein Kritikpunkt, der bereits im Urteil gegen die Landeshauptstadt zentral war. Nachdem das Münchner Urteil publik wurde, schwante den Aschheimern bereits, dass ihre Sonntagsöffnung kaum Bestand haben dürfte. Die Gemeinde hatte deshalb in einer ungewöhnlichen kommunalrechtlichen Volte die Erlaubnis nachträglich zurückgenommen. Das Gericht hielt das nicht davon ab, den Fall zu verhandeln, da es ein grundsätzliches Interesse an solchen Öffnungen und damit eine Wiederholungsgefahr gegeben sah.

Es dürfte bayernweit etwa 2000 solche Sondertage im Jahr geben

Nicht nur in Aschheim sind verkaufsoffene Sonntage ein beliebtes Mittel der Unternehmen; inzwischen gibt es in Bayern jährlich etwa 2000 solcher Sondertage, schätzt das Bündnis "Allianz für den freien Sonntag", dem auch Verdi angehört. Dieses Argument führte auch die Gemeinde an, um für die eigene Öffnung zu werben. Die sei im Sinne der Gleichbehandlung. Dass Möbelhäuser öffnen dürften, sei schließlich gang und gäbe. Im Nachbarlandkreis Ebersberg gestattete die Gemeinde Vaterstetten dem Lutz-Konkurrenten Segmüller in diesem Jahr vier verkaufsoffene Sonntage.

Diese ungleiche Praxis der zuständigen Behörden in den einzelnen Landkreisen kritisiert auch Verdi. Die Gewerkschaft sei bemüht, die Rechtsaufsicht in dieser Sache "zum Jagen zu tragen", sagte Rechtsanwalt Friedrich Kühn. Daraus ergebe sich aber kein Anspruch für die Benachteiligten: "Die Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht." Das sah auch das Gericht so. Es kritisierte neben anderem, bereits der Name der Auto-Schau "XXXL US Cars & Bikes Treffen" lasse durchblicken, welche Veranstaltung in Aschheim im Vordergrund gestanden habe. Die Gemeinde erkannte schließlich selbst offiziell an, dass ihre Öffnungserlaubnis rechtswidrig war, sie habe dies vor Kenntnis des Münchner Urteils aber noch anders bewertet. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Verdi-Vertreter Kühn zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis, sah aber Handlungsbedarf auf höherer Ebene. Das Arbeitsministerium müsse erkennen, dass viele Sonntagsöffnungen mit der aktuellen Rechtsprechung nicht vereinbar seien.

© SZ vom 08.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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