Internetangebot:Handel mit drei Wochen alten Welpen

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  • Laut Anklage soll ein Mann Ende Mai 2014 zwei Husky-Welpen in Bulgarien gekauft und nach München gebracht haben. Seine Frau bot dann die Tiere auf einer Plattform im Internet an.
  • Dass das Paar die Hunde zudem durch Alkohol in einen Dämmerzustand versetzt hat, ließ sich vor Gericht nicht nachweisen.

Von Christian Rost

Es ist ein übles Geschäft. In Osteuropa blüht der Handel mit Hundewelpen, die in Vermehrstationen produziert, viel zu früh von den Muttertieren getrennt und dann billig verkauft werden. Illegalen Tierhandel hat die Münchner Staatsanwaltschaft auch einem Paar aus München vorgeworfen. Der 27-Jährige und seine ein Jahr jüngere Frau mussten sich deswegen am Freitag am Amtsgericht verantworten.

Die Anklage ging davon aus, dass der Mann Ende Mai 2014 die beiden Husky-Welpen in Bulgarien gekauft und nach München gebracht hatte. Seine Frau bot dann die Tiere auf einer Plattform im Internet an. Weil die Hunde erst drei Wochen alt waren und damit viel zu früh vom Muttertier getrennt worden waren, was erst nach acht Wochen erlaubt ist, sei ihnen ein dauerhafter Schaden zugefügt worden. 1800 Euro Geldstrafe forderte die Staatsanwaltschaft je von dem Mann und der Frau für den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in einem Strafbefehl. Dagegen legte das Paar Einspruch ein.

Der Mann sagte vor Gericht, dass er in seiner bulgarischen Heimat eigentlich nur einen Husky für seine Frau habe kaufen wollen. Er habe dann aber zwei Welpen genommen, weil ihm die Verkäuferin einen günstigeren Preis angeboten habe: je 250 Euro. "Ich dachte, ich mache nichts Falsches", sagte der Mann. Zurück in München sei seine Ehefrau dann aber nicht begeistert von den Hunden gewesen. "Sie sagte mir, dass sie schwanger ist und deshalb keinen Hund haben will", so der Angeklagte.

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Die Frau organisierte dann den Weiterverkauf und verlangte für beide Hunde zusammen 1600 Euro beziehungsweise 900 Euro für jeden einzelnen. Noch ehe sich ein Abnehmer fand, trat die Polizei auf den Plan und brachte die Welpen ins Tierheim. Weil den Beamten bei den durch Durchfall stark geschwächten Tieren Alkoholgeruch aufgefallen war, testeten sie mit einem speziellen Gerät deren Atemluft vor der Schnauze. Tatsächlich schlug das Gerät an, jemand muss den Hunden Schnaps oder ähnliches verabreicht haben. Dass das Paar die Hunde auf diese Weise in einen Dämmerzustand versetzt hat, ließ sich vor Gericht nicht nachweisen. Die Polizei hatte keine Blutuntersuchung bei den Tieren vornehmen lassen. Die Angeklagten bestritten, den Tieren Alkohol gegeben zu haben. Und sie wiesen auch den Vorwurf zurück, vom zu jungen Alter der Hunde gewusst zu haben.

Eine Tierärztin erklärte, dass das Alter der Tiere leicht an den Zähnen zu erkennen sei: Erst im Alter von acht Wochen seien alle Milchzähne bei den Tieren durchgebrochen. Die Sachverständige wies darauf hin, dass die frühe Wegnahme vom Muttertier Hunde aggressiv oder depressiv werden lasse: "Manche werden Beißer und damit gefährlich für Menschen."

Richter Wilfried Dudek musste das Verfahren gegen die Angeklagten dennoch einstellen, weil ihnen kein Vorsatz nachgewiesen werden könne. Für ihr fahrlässiges Verhalten müssen sie aber doch eine Geldbuße zahlen: 360 Euro der Mann, 240 Euro seine Frau.

© SZ vom 09.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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