Ulrich Hoeneß kommt bereits nach der Hälfte seiner Strafe frei. Das ist schön für ihn, das wird auch den Beifall seiner Fans finden. Und sicher werden nun wieder einige Hochachtung ausdrücken für den ehemaligen Präsidenten des FC Bayern, der die Haft so anstandslos hinter sich gebracht hat und deswegen die frühe Chance zum Neubeginn verdiene. Und garantiert wird Hoeneß nicht rückfällig. Dennoch ist die Entscheidung des Landgerichts Augsburg fatal. Sie untergräbt den Glauben der Bürger daran, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.
Haftentlassung von Uli Hoeneß:Das ging aber schnell
Dass Uli Hoeneß nur die Hälfte seiner Strafe absitzen muss, ist außergewöhnlich. Plötzlich spielt auch seine Selbstanzeige wieder eine Rolle.
Monatelang hatte Bayerns Justiz betont, für Hoeneß werde keine Extrawurst gebraten. Jeder halbwegs beschlagene Jurist hatte erklärt, dass eine Freilassung von Hoeneß nach nur der Hälfte der Strafe nicht angehe: zu hoch sei die Summe seiner Steuerhinterziehung, zu sehr müsse man sich in Acht nehmen, dass nicht der Anschein der Besserbehandlung eines Prominenten entstehe. Nun entsteht genau das.
Man muss dazu wissen: Bewährung nach nur der Hälfte der Strafe - das ist in Deutschland die absolute Ausnahme, in Bayern ohnehin. Als Beispiel, für wen so ein Entgegenkommen des Staates möglich ist, wird gern der Firmeninhaber genannt, der in Haft sitzt und dessen Unternehmen mit Hunderten Arbeitsplätzen in Gefahr sei, deswegen pleitezugehen. Dass der FC Bayern aber vor der Insolvenz stünde, davon ist bisher nichts bekannt.