Haidhausen:Baubeginn für Seniorenprojekt

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In dem Haus an der Einsteinstraße findet sich auch ein Kinderhort

Auf dem städtischen Grundstück an der Einstein-/Ecke Grillparzer-straße soll ein Seniorenprojekt mit stationärer Pflege und betreutem Wohnen entstehen. Dafür ist nun der Baubeginn erfolgt, wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt. Im Erdgeschoss des neuen Hauses ist demnach ein Kinderhort geplant, das stationäre Pflegekonzept wurde nach dem Prinzip der Hausgemeinschaften in enger Abstimmung mit der Stadt entwickelt. "Die jahrelange Brachfläche weicht einem modernen Seniorenprojekt, das unter anderem durch die Integration des vorhandenen Baumbestands in die hochwertige Außenanlage dem Grundstück zu neuem Glanz verhilft", freut sich Kommunalreferent Axel Markwardt.

Auf dem zirka 5000 Quadratmeter großen Grundstück entsteht ein Haus mit fünf Vollgeschossen sowie einem ausgebauten Dachgeschoss. Im vollstationären Bereich wird Platz für 216 Seniorinnen und Senioren geschaffen. das betreute Wohnen wiederum hält 35 Wohneinheiten vor. Die Pflegeplätze und der betreute Wohnraum werden den Angaben aus dem Rathaus zufolge überwiegend für einkommensschwache Münchnerinnen und Münchner bereit stehen.

Der zum Seniorenprojekt gehörende Kinderhort mit einer Fläche von zirka 411 Quadratmetern umfasst zwei Gruppen mit insgesamt 44 Plätzen für Schulkinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren; der Kinderhort wird über eine etwa 500 Quadratmeter große Außenfläche verfügen. Im Erdgeschoss des neuen Hauses wird eine Cafeteria entstehen, die allen Bewohnern, Besuchern und der Nachbarschaft zugänglich sein und als Treffpunkt zur Verfügung stehen soll; angeboten werden ein preiswerter Mittagstisch sowie in den Nachmittagsstunden Kaffee und Kuchen. Unterschiedliche Veranstaltungen finden dort ebenfalls in Zukunft statt.

Investor ist die HBB Hanseatische Gesellschaft für Seniorenimmobilien III mbH & Co. KG aus Hamburg. Nachdem sie die Ausschreibung des Projektes für sich hatte entscheiden können, hat ihr das Kommunalreferat Ende 2013 das städtische Grundstück im Erbbaurecht überlassen.

© SZ vom 08.07.2016 / gru - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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