Gräfelfing:Nur ein Versuch

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Gräfelfing wehrt sich gegen Kiesabbau in der Klostermeiergrube

Geht es um die Firma Glück in Gräfelfing, trifft das in der Regel nicht auf das Wohlwollen der Bürger. So vermutlich auch der neue Plan der Firma, auf einer etwa fünf Hektar großen Fläche, der Klostermeiergrube nördlich des Martinsrieder Weges in Planegg, Kies abzubauen. Der Planegger Gemeinderat hat dafür bereits per Beschluss ein ordentliches, neues Genehmigungsverfahren gefordert - die Nachbargemeinde Gräfelfing schließt sich dem nun an. Den Kiesabbau an sich werden die Gräfelfinger aber nicht verhindern können.

Es gibt bereits eine Erlaubnis aus dem Jahr 1960, die der Firma Glück das Recht auf Kiesabbau in der Klostermeiergrube einräumt. Auf dieser Basis wollen Planegg und Gräfelfing dem Vorhaben aber nicht zustimmen - nicht zuletzt deshalb , weil eine Bürgerbeteiligung in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen ist. Beide Gemeinden pochen auf ein neues, transparentes Genehmigungsverfahren nach dem Bayerischen Ausgrabungsgesetz, das eben auch eine Bürgerbeteiligung vorsieht. Der Gräfelfinger Ausschuss für überörtliche Angelegenheiten sprach sich in seiner jüngsten Sitzung dafür aus.

Nicht mehr einig mit der Nachbargemeinde Planegg sind die Gräfelfinger jedoch bei den juristischen Schritten, die die Planegger bereits erwogen haben, sollte ihre Forderung nach einem neuen Verfahren kein Gehör finden. Denn: Solange die Planungshoheit einer Gemeinde nicht verletzt ist, hat sie keine Chance, den Kiesabbau zu verhindern, erklärte Markus Ramsauer, zuständig für die Bauleitplanung in der Gemeinde Gräfelfing. Da die Gemeinde im betroffenen Gebiet weder Wohnungsbau noch eine Straße plant, ist auch die Planungshoheit nicht tangiert, das juristische Vorgehen gegen den Kiesabbau wäre also aussichtslos. Anders sieht das bei den Planeggern aus: Ein geplanter Staubschutzwall würde auf dem Grundstück liegen, durch das in Zukunft eine Martinsrieder Ortsumfahrung führen soll.

Auch wenn ein ordentliches Verfahren Einflussmöglichkeiten suggeriert, sind diese tatsächlich gering. Denn das gemeindliche Einvernehmen ist für das Vorhaben nicht nötig, die Gemeinde wäre lediglich über ein Anhörungsverfahren beteiligt. So würde das Verfahren vor allem eines bringen: einen Zeitgewinn, bevor wieder neue Kieslaster durch den Ort rollen.

© SZ vom 29.11.2016 / jae - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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