Gräfelfing:Erfolgreiches Tempolimit

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Immer viel los: Auf der Pasinger Straße in Gräfelfing hat ein Tempolimit etwas Erleichterung gebracht. (Foto: Florian Peljak)

Landratsamt prüft Ausweitung von der Pasinger auf die Planegger Straße

Von Annette Jäger, Gräfelfing

Auf der Pasinger Straße in Gräfelfing ist es ein klein wenig ruhiger geworden. Seit einigen Wochen darf hier tagsüber, zwischen 6 und 22 Uhr, zwischen Würmtalstraße und Friedhof nur mehr Tempo 30 gefahren werden. "Es scheint etwas zu bringen", sagte Peter Köstler (CSU) in seiner Rolle als zweiter Bürgermeister in in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses. Derzeit wird geprüft, ob sich das Tempolimit auch auf den südlichen Abschnitt der viel befahrenen Verkehrsader, der sich dort Planegger Straße nennt, womöglich ausweiten lässt.

Den Antrag, das Tempolimit über den jetzt entsprechend ausgezeichneten Abschnitt hinaus auszudehnen, hat die CSU-Fraktion im Gemeinderat gestellt. Die Anwohner der Straße kämpfen seit langem um eine umfassende Verkehrsberuhigung, sie leiden unter der Lautstärke und den Abgasen. In diesem Zusammenhang wünschen sie sich vor allem Tempo 30 in den Nachtstunden. Doch damit wird es leider nichts. Denn Lärm ist kein Grund für ein Tempolimit. Eine Unfallgefahr hingegen schon - und die ist laut Landratsamt nur tagsüber bei hohem Verkehrsaufkommen gegeben, vor allem in der Pasinger Straße auf besagtem Streckenabschnitt. Das Tempolimit tagsüber ist also zumindest ein Teilerfolg.

In der Planegger Straße stelle sich jedoch die gleiche Situation dar, findet die CSU-Fraktion. Auch dort ist die Straße kurvig und dadurch eher unübersichtlich, obendrein gibt es keinen Radweg. Eine Prüfung durch das Landratsamt sei bereits zugesagt worden, berichtete Peter Köstler in der Sitzung. Die Anordnung sei aber eine Einzelfallentscheidung, weshalb eine Antwort der Behörde noch auf sich warten lassen werde. Der Gemeinde selbst sind jedenfalls die Hände gebunden, betonte Köstler erneut. Die Pasinger beziehungsweise Planegger Straße ist eine Staatsstraße und damit liegt sie in der Zuständigkeit des Landratsamtes.

© SZ vom 18.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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