Geständnis :Missbrauch an Jungen im Flüchtlingsheim

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Ein 22-jähriger Asylbewerber missbraucht in der Zollinger Flüchtlingsunterkunft einen Neunjährigen aus Pakistan.

Von Tom Daller, Zolling

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist ein 22-jähriger Mann aus Pakistan verurteilt worden, der sich am 13. November vergangenen Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Zolling an einem neunjährigen Buben, ebenfalls aus Pakistan, vergangen hatte. Der 22-Jährige wurde zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Ermöglicht wurde die Bewährungsstrafe insbesondere dadurch, dass der Angeklagte vor dem Schöffengericht in Erding ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Damit ersparte er dem Kind eine Aussage vor Gericht. Darüber hinaus hat er zwischen Tat und Verhandlung sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht, was ebenfalls strafmildernd angerechnet wurde.

Zwischen dem Angeklagten und dem Neunjährigen hatte sich ein Vertrauensverhältnis in der Unterkunft entwickelt, das er am Tattag missbrauchte: Er lockte den Buben in sein Zimmer und in sein Bett. In bekleidetem Zustand rieb er dann seinen Penis gegen den Lendenbereich des Buben. Der Vorfall wurde von dem Kind gegenüber der Polizei so bezeugt, darüber hinaus sicherten die Beamten Spermaspuren in der Jogginghose, die der Angeklagte zur Tatzeit getragen hatte.

Bis zu Verhandlungsbeginn hatte der Angeklagte kein Geständnis abgelegt. Sein Rechtsanwalt Patrick Schladt bat zu Prozessbeginn um ein Vorgespräch mit dem Schöffengericht unter Vorsitz von Michael Lefkaditis und Staatsanwältin Holzer.

Sein Asylantrag ist abgelehnt worden, befindet sich derzeit im Klageverfahren

Dabei wurde erörtert, ob bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe möglich und welcher Strafrahmen angemessen sei. Man verständigte sich auf eine Strafe von nicht unter einem Jahr, aber auch nicht mehr als ein Jahr und sechs Monate. Ferner sei eine Bewährung möglich, wenn er dem Kind die belastende Aussage vor Gericht erspare. Darauf ging der Angeklagte ein, wollte aber keine weiteren Angaben zur Tat, nur noch zu seiner Person machen. Demnach ist er in Pakistan aufgewachsen, hat die zehnjährige Schulpflicht absolviert, aber keinen Beruf erlernt. 2016 sei er zusammen mit seinen beiden Brüdern nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden, er befinde sich derzeit im Klageverfahren gegen seine Abschiebung. Seine Eltern sowie seine beiden Schwestern befänden sich weiterhin in Pakistan.

Staatsanwältin Holzer hielt dem Angeklagten zugute, dass er mit dem Geständnis Verantwortung für seine Tat übernommen und dem Kind eine Aussage erspart habe, was für den Buben durchaus belastend und beschämend sein könnte. Es sei jedoch abscheulich, dass er die Zutraulichkeit des Kindes ausgenutzt habe. Er habe das Kind zwar nicht ausgezogen, dennoch handele es sich um einen massiven sexuellen Übergriff. Sie forderte ein Jahr und sechs Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Darüber hinaus forderte sie einen Bewährungshelfer und dass der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müsse.

Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung

Die Verteidigung sprach von einer "Tathandlung am unteren Rand", die aber "nicht harmlos" sei. Schladt plädierte auf ein Jahr und einen Monat. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Angeklagte weder deutsch noch englisch spreche und er daher schon in der Untersuchungshaft relativ isoliert gewesen sei. Dieser Hafteindruck habe genügend Spuren hinterlassen.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss er sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden und muss jeglichen Kontakt zu dem Kind und dessen Familie meiden.

© SZ vom 11.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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