Forstenried:Der große Knall ist ausgeblieben

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Ziel erreicht: Das Landratsamt München hat den Umbau-Antrag der umstrittenen Schießanlage im Forstenrieder Park jetzt genehmigt. (Foto: Claus Schunk)

Landratsamt genehmigt unter Auflagen den Umbau der Schießanlage im Forstenrieder Park

Von Jürgen Wolfram, Forstenried

Verbunden mit einer Reihe von Auflagen zum Lärm- und Naturschutz, zur Sicherheit und zur Abfallentsorgung hat das Landratsamt München den Erweiterungsumbau und die Sanierung der Schießanlage Unterdill im Forstenrieder Park genehmigt. Der Antrag auf "wesentliche Änderung der Kugelstände, der Raumschießanlage sowie des Trap- und Skeetschießstandes" war im Mai 2014 vom Jagd- und Sportschützenverein Hubertus gestellt worden. Von Beginn an mit Skepsis begleitete die Bürgerinitiative (BI) "Forstenrieder Park ohne Schießanlage" das Verfahren. Unter dem Motto "Wir machen mobil gegen Schießlärm und Bodenvergiftung" kämpft die BI seit Jahren um eine Lärmobergrenze, die penible Einhaltung von Schießzeiten und eine gründliche Altlastenuntersuchung.

Nach der Entscheidung des Landratsamtes München zeichne sich am Forstenrieder Waldrand nun eine dauerhafte Waffenruhe zwischen den Hubertus-Schützen und der Bürgerinitiative ab. Davon ist jedenfalls der Bezirksausschuss-Vorsitzende Ludwig Weidinger (CSU) überzeugt. Der Schlüssel zum tragfähigen Kompromiss sei gewesen, die Schießstände deutlich stärker einzuhausen als bisher, sagte Weidinger in der jüngsten Sitzung des Stadtteilgremiums. Der Bezirksausschuss 19 hatte wiederholt eine Vermittlerrolle in dem Konflikt übernommen. Die Bürgerinitiative um den Vorsitzenden Karl-Heinz Weber kündigte unterdessen an, genau zu prüfen, "ob alle Zusagen abgedeckt sind".

Der Konflikt um die Schießanlage schwelt schon lang. Vor allem Anwohner der Waterloostraße und deren Umgebung - sie kommen der Lärmquelle räumlich am nächsten - schlossen sich im Juli 2009 zusammen, um die Jagd- und Sportschützen in die Schranken zu weisen. Mit Argwohn verfolgte ihre Bürgerinitiative zuletzt die Verhandlungen zwischen dem Verein Hubertus und den Bayerischen Staatsforsten um einen neuen, langfristigen Pachtvertrag. Gemeinsam mit dem Bund Naturschutz ging es der BI dabei vor allem um die Festsetzung eines Lärmlimits. Es sollte bei 55 Dezibel liegen - einem Wert, den die Gegenseite für unrealistisch hält. Dieser Lärmgrenzwert sei zudem nur im Geltungsbereich von Bebauungsplänen vorgesehen, ein solcher existiere für den Forstenrieder Park jedoch nicht, argumentierten die Schützen. Beim Petitionsausschuss des bayerischen Landtags sowie beim Umweltausschuss des Stadtrats stieß die Forderung der Anwohner dennoch auf Verständnis, ebenso wie der Wunsch nach einer Sanierung des durch Bleischrot kontaminierten Bodens der Schießanlage. Sie liegt auf gemeindefreiem Gebiet in Unterdill, einem staatlichen Forstrevier.

Die Hubertus-Schützen pochten stets auch auf den Bestandsschutz; ihre Schießanlage ist seit den 1920er Jahren in Betrieb und war unter anderem als Schießprüfungsort für Jäger aus ganz Oberbayern damals wie heute bedeutsam. Die meisten Wohnhäuser an der Waterloostraße dagegen seien vor fast hundert Jahren noch nicht mal planerisch angedacht gewesen, rief der Anwalt der Hubertus-Schützen, Benno Ziegler, bei verschiedenen Gelegenheiten in Erinnerung.

An kuriosen Randnotizen hat es der Auseinandersetzung um die Schießanlage zu keiner Zeit gefehlt. So übertrug die Regierung von Oberbayern das aktuelle Genehmigungsverfahren auf halbem Weg von der Stadt auf den Landkreis München. Auf dem Höhepunkt des Konfliktes hatte man sogar die Option geprüft, die Schießstände kilometerweit weg, nach Oberdill zu verlegen. Doch dafür hätte zu viel Wald gerodet werden müssen. Und als seinerzeit die Pläne für eine Flüchtlingsunterkunft an der Forstenrieder Allee bekannt wurden, argumentierten Projektgegner hintersinnig damit, das Knallen der Gewehre sei Asylbewerbern aus Kriegsgebieten nicht zuzumuten. Dabei liegen zwischen beiden Einrichtungen Wohngebiete.

© SZ vom 11.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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