Flüchtlingspolitik:Göbel nutzt seinen Spielraum

Lesezeit: 1 min

Landratsamt erteilt Flüchtlingen großzügig Arbeitserlaubnisse

Von Martin Mühlfenzl, München

In der anhaltenden Diskussion um die Vergabe von Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge stellt sich Landrat Christoph Göbel (CSU) vor die Mitarbeiter der Kreisbehörde und bekräftigt zugleich, dass sich an der bisherigen Praxis nichts geändert habe. "In keinem einzigen Fall wurde bisher eine Arbeitserlaubnis aufgrund der Bleibeperspektive nicht erteilt", sagte Göbel der Süddeutschen Zeitung. Zudem, so der Landrat, habe ihm Innen-Staatssekretär Gerhard Eck (CSU) vergangene Woche mitgeteilt, dass die Staatsregierung keine weitere Verschärfungen in dieser Frage einführen werde.

Politiker aus dem Unterhachinger Gemeinderat hatten sich vorige Woche mit einem Brandbrief an Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gewandt und darin die Verweigerung von Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge kritisiert. Auch aus anderen Helferkreisen im Landkreis München wurden zuletzt immer wieder Befürchtungen geäußert, dass das Innenministerium das Landratsamt angewiesen habe, restriktiver vorzugehen.

Laut Göbel hat das Landratsamt München bisher etwas mehr als 1000 Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge ausgestellt. 30 bis 40 solcher Anträge würden am Tag bearbeitet. "Darunter waren zwischen zehn und zwanzig Ablehnungen", sagte der Landrat. "Und das ist auch der Normalfall." Denn der Gesetzesrahmen gebe bestimmte Richtlinien vor, innerhalb derer keine Arbeitserlaubnis erteilt werden dürfe: etwa bei sogenannten Dublin-Fällen, also bei Flüchtlingen, denen die Ausreise in das Land bevorsteht, das sie zuerst auf europäischem Boden betreten hatten. Zudem bei Asylsuchenden, die Straftaten begangen haben. Und auch, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung nicht erteilt.

Darüber hinaus dürfe das Landratsamt Flüchtlingen aus dem Senegal wegen einer Bundes-Vorgabe keine Arbeitserlaubnis erteilen. "Darauf haben wir keinen Einfluss", betont Göbel, macht aber deutlich, dass er an der Sinnhaftigkeit dieser Vorgabe Zweifel hat. Abgesehen von diesen Fällen nutze seine Behörde aber ihren Ermessensspielraum, versichert der Landrat, um "die Menschen so schnell wie möglich in Arbeit zu bringen".

© SZ vom 13.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: