Erding:Gefängnisstrafe für Autokauf-Betrug

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Ein 45-jähriger Brite bezahlte einen teuren Pkw mit einem gefälschten Überweisungsbeleg - und muss nun zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Florian Tempel

Ein 45-jähriger Brite ist wegen seiner Beteiligung an einem massiven Autokauf-Betrug vom Amtsgericht Erding zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte im September 2008 einen gebrauchten, aber immer noch 47.000 Euro teuren Audi Q7 bei einem Ehepaar in Mintraching abgeholt. Die Eheleute hatten ihm das Fahrzeug übergeben, obwohl sie noch gar kein Geld gesehen hatten.

Blindes Vertrauen: Die Eheleute aus Mintraching vertrauten voll und ganz auf einen Beleg, der die angeblich unwiderrufliche Überweisung der ausgemachten 47.000 Euro auf ihr Bankkonto vorspiegelte. (Foto: dpa)

Die Verkäufer vertrauten voll und ganz auf einen Beleg, der die angeblich unwiderrufliche Überweisung der ausgemachten 47.000 Euro auf ihr Bankkonto vorspiegelte. Doch der Beleg war eine geschickte Fälschung, die nicht einmal bei einer Überprüfung in der Hausbank des Ehepaars erkannt worden war. So müssen die Geprellten noch heute für das ihnen unwiderruflich abgezockte und einst auf Kredit gekaufte Auto monatlich 1000 Euro bezahlen.

Die Betrugsopfer hatte ihren Wagen in einer bekannten Internetplattform zum Verkauf angeboten. Bald meldete sich ein Interessent aus Großbritannien. Nach einigen E-Mails und Telefonaten war man sich einig. Der angebliche britische Geschäftsmann mit einem wohlklingenden portugiesischem Namen drängte auf einen schnelle Abwicklung des Geschäfts. Er gab vor, den Wagen seiner Tochter zur deren bald bevorstehender Hochzeit schenken zu wollen. Weiter teilte er den Verkäufern mit, er könne das Auto nicht selbst abholen und werde deshalb einen Fahrer schicken, der es nach England überführen solle. Da es aber ungut sei, diesem 47.000 Euro Bargeld mitzugeben, werde er die Kaufsumme lieber überweisen.

Tatsächlich kam bald darauf per Fax ein vermeintlich offizieller Beleg einer bekannten britischen Bank. Die Verkäufer gingen mit diesem zu ihrer Hausbank und baten um eine Echtheitsüberprüfung. Eine Bankangestellte sagte nun vor Gericht, sie habe das Ehepaar darauf hingewiesen, dass eine verbindliche Überprüfung auf die Schnelle gar nicht machbar sei. Sie rief dann allerdings bei einer auf dem gefälschten Überweisungsbeleg angegebenen Nummer in Großbritannien an.

Geld sahen sie nie

Die Betrüger hatten gut vorgesorgt. Unter der angegebenen Nummer war keineswegs die Bank zu erreichen. Die Frau, die sich meldete, war offensichtlich von den Betrügern beauftragt und instruiert worden. Denn sie bestätigte der Bankangestellten, die 47.000 Euro seien unterwegs und auf dem Konto der Autoverkäufer schon so gut wie angekommen. Nichts davon stimmte. Dann kam der nun Angeklagte nach München geflogen. Die Eheleute holten ihn am Flughafen ab, tranken mit ihm zu Hause noch einen Kaffee und gaben ihm die Fahrzeugschlüssel. Als er wegfuhr, sahen sie ihr schönes Autos zum letzen Mal. Geld sahen sie nie.

Der Angeklagte beteuerte, er sei unschuldig. Er sei vom eigentlichen Betrüger, dem Mann mit dem portugiesischen Namen, nur ausgenutzt worden. Jener habe ihm beim Billardspielen angesprochen, ob er nicht für 500 britische Pfund ein Auto in Deutschland abholen wolle. Ein leichter Job für gutes Geld, da habe er zugesagt. Nach der Übergabe des Wagens in London habe er seinen Auftraggeber nie wieder gesehen.

Eine zu billige und schlechte Ausrede, befand das Gericht. Denn der Angeklagte war auch bei drei weiteren Betrugsfällen mit genau der selben Masche als Autoabholer beteiligt. Er könne froh sein, dass von den insgesamt vier Fällen nur einer angeklagt worden sei.

© SZ vom 19.06.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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