Prozess vor dem Amtsgericht:Haftstrafe für Stalker

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  • Drei Jahre lang hat ein 43-Jähriger seine Ex-Frau und die gemeinsamen Kinder belästigt und bedroht.
  • Dabei handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz.
  • Vor dem Amtsgericht Ebersberg wurde er nun zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Irgendwann ist Schluss, das gilt für die meisten Dinge. Eine Einsicht, die ein 43-Jähriger aus dem westlichen Landkreis vermissen ließ, seit mehr als drei Jahren belästigt und bedroht er seine ehemalige Frau und die gemeinsamen Kinder. Auch mehrere Vorstrafen und eine gerichtliche Verfügung, sich der Frau nicht zu nähern, änderten daran nichts, weshalb nun das Amtsgericht einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog: Der Mann muss für zehn Monate ins Gefängnis.

Auslöser für den Prozess war ein Vorfall im vergangenen Sommer. Damals traf der Angeklagte - "zufällig", wie er betonte - seine frühere Frau und die Kinder in einem Eiscafé zusammen mit einem gemeinsamen Bekannten. Weil die Frau ihn wegschicken wollte, geriet der 43-Jährige so in Wut, dass er dem anderen Mann - ausdrücklich nicht der neue Liebhaber seiner Verflossenen - spontan einen Kopfstoß versetzte, was er vor Gericht auch einräumte. Richtig "narrisch" sei der andere gewesen, schilderte der Geschädigte vor Gericht. Inzwischen habe sich der Angeklagte aber bei ihm entschuldigt, er habe das auch angenommen, so der Zeuge.

Deutlich weniger einfach aus der Welt zu schaffen scheint das schwierige Verhältnis zu seiner ehemaligen Frau, die ihren Ex-Mann vor Gericht übrigens nur beim Nachnamen nennt. Sie bestätigte den Kopfstoß gegen den Bekannten, dass der Angeklagte aber zufällig in dem Café vorbeigekommen sei, stimme nicht. Er sei bereits Stunden zuvor, als sie mit den Kindern im Schwimmbad war, dazugekommen und habe sie dann weiterverfolgt, "mal wieder, obwohl wir dauernd die Schwimmbäder wechseln, kommt er immer wieder".

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Und das schon gut drei Jahre lang, wie aus dem Vorstrafenregister hervorgeht. Im Jahr 2015 wurde er das erste Mal wegen eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt, im Jahr darauf zweimal wegen Körperverletzung und 2017 zwei Mal wieder wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz. Beim zweiten Mal sogar zu einer Haftstrafe ohne Bewährung.

Was den 43-Jährigen aber offenbar wenig beeindruckt hatte: Elf Tage nach dem Prozess vor dem Amtsgericht geschah der Vorfall in der Eisdiele. Der im Übrigen nicht der einzige war, so die Zeugin, auch in den folgenden Monaten habe der Angeklagte sie und die Kinder weiter verfolgt - obwohl er sich ihnen laut Beschluss nicht weiter als 100 Meter nähern und sie weder anrufen, keine Mails schreiben, noch sonstwie kontaktieren darf. Dies sei dem Angeklagten allerdings egal: Er passe die Kinder auf dem Schulweg ab oder in der Freizeit, klopfe etwa ans Fenster der Tanzschule - das letzte Mal in der vorvergangenen Woche, was sämtliche Kinder dort und der Lehrer bezeugen könnten.

Vorfälle, die der Angeklagte inzwischen sehr bedaure, versicherte der Verteidiger, und die keine Nachahmung finden würden. Denn sein Mandant werde demnächst nach München zu seiner neuen Freundin ziehen und habe außerdem bereits eine Therapie wegen seines Verhaltens begonnen. Darum sei eine Bewährungsstrafe noch angemessen. Der 43-Jährige zeigte sich auch einsichtig - jedenfalls zunächst: "Es tut mir leid, mein Problem ist die Eifersucht - und dass meine Ex mich immer provoziert und den Kindern sagt, sie dürfen nicht mit mir reden."

Wegen solcher Aussagen und der Vorgeschichte könne man beim Angeklagten keine günstige Sozialprognose erkennen, fand dagegen der Staatsanwalt und beantragte eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Zehn Monate verhängte schließlich die Richterin, Möglichkeiten, diese Strafe zur Bewährung auszusetzen, sah sie allerdings genauso wenig wie der Staatsanwalt: "Sie sagen vor Gericht, was wir hören wollen, spazieren raus, begehen die nächste Straftat und sehen sich auch noch als Opfer." Eine Einschätzung, die der Verurteilte prompt bestätigte: Es sei schade, dass er keine Bewährung bekomme, "das schadet den Kindern", kommentierte er das Urteil - "Sie schaden Ihren Kindern mit Ihrem Verhalten", entgegnete die Richterin.

© SZ vom 28.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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