Drogen:Glück gehabt

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Weil dem Gericht die Beweise für Drogenhandel im Darkweb nicht ausreichen, kommt Dealer mit Bewährungsstrafe davon

Von Benjamin EmonTS, Dachau

Das Amtsgericht Dachau hat einen 24-jährigen Drogendealer aus dem Landkreis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Mann seit 2014 gewerbsmäßig Handel mit Marihuana betrieben hat. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach er im Internet 50 Gramm der psychoaktiven Substanz Methylon verkauft haben soll, ließ das Gericht vorzeitig fallen. Ansonsten hätte ihn wohl eine weitaus härtere Strafe erwartet.

Das Landeskriminalamt in Düsseldorf hatte der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck Hinweise gegeben, dass der Dachauer im Darkweb mit Drogen gedealt haben soll. Das Darkweb, ein verschlüsselter Teil des Internets, in dem die Nutzer anonym und quasi unsichtbar surfen können, ist in den vergangenen Jahren zu einem Umschlagplatz für illegale Güter wie Waffen, gefälschte Pässe, Kinderpornografie und insbesondere Drogen geworden. Die Ermittler des Landeskriminalamts spielten der Kripo Bruck schließlich einen Screenshot zu. Darin hieß es: "Biete 50 Gramm Methylon, direkt aus dem Labor, von einer 98-prozentigen Reinheit."Die IP-Adresse, von welcher das Angebot inseriert wurde, konnte angeblich dem Haushalt der Mutter des jungen Mannes zugeordnet werden, in dem der Mann seinerzeit lebte.

Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung im Jahr 2015 stellte die Kripo bei dem Dachauer 87 Gramm Marihuana, zehn Ecstasy-Tabletten, Feinwaagen, Kifferutensilien und 2800 Euro in bar sicher. Die Auswertung seines Handys ließ die Ermittler außerdem auf drei weitere Verkäufe von Marihuana im Wert von insgesamt etwa 600 Euro schließen. In Whatsapp-Chats hatte der Angeklagte relativ deutlich Menge und Preis mit seinen Kunden vereinbart. So heißt es einmal: "Hey, heute kann ich groß helfen. Habe 30 Punkte für dich. Für neun Euro." Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und das Schöffengericht gingen wegen des handelsüblichen Stückpreises davon aus, dass es sich um Marihuana handelte. "Das Gericht ist überzeugt, dass es zu Übergaben gekommen ist", sagte Amtsrichter Lukas Neubeck. Für den Drogenhandel über das Darkweb hingegen reichten dem Gericht die Beweise nicht aus. Der Benutzername, den der Mann in dem Portal angeblich verwendet haben soll, trat mehrfach auf. Bei der Untersuchung seines Computers konnte dem Angeklagten der Besuch auf der einschlägigen Seite, auf welcher der Handel vollzogen worden sein soll, nicht nachgewiesen werden. Außerdem übersandte das Landeskriminalamt den Screenshot erst ein halbes Jahr nachdem der Angeklagte angeblich das Methylon im Netz angeboten haben soll.

Fest steht, dass sich der junge Mann nun vier Jahre lang keinen Ausrutscher mehr erlauben darf, will er nicht im Gefängnis landen. Er gab vor Gericht an, gerade auf sein Abitur hinzuarbeiten und den Konsum komplett eingestellt zu haben. Die 2800 Euro Bargeld, die bei ihm gefunden wurden, werden einbehalten. Außerdem muss er 150 Sozialstunden leisten und an drei Drogenberatungsgesprächen teilnehmen. "Das kann ihnen sicherlich nicht schaden", sagte der Vorsitzende, der offensichtlich an der Abstinenz des Mannes zweifelte.

© SZ vom 25.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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