Odelzhausen:Störfall in Kläranlage: Ex-Bürgermeister angeklagt

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Die Kläranlage macht Odelzhausens früherem Bürgermeister Konrad Brandmair noch immer zu schaffen. (Foto: oh)

Der Streit um den Ausbau kostete Konrad Brandmair das Amt, jetzt steht Odelzhausens früherer Bürgermeister vor Gericht.

Von Robert Stocker, Dachau

Die Kläranlage in seinem Ort scheint zu einer Schicksalsfrage für ihn zu werden: Der Streit um den Ausbau kostete Konrad Brandmair (CSU) vermutlich das Amt. Eine massive Störung der Kläranlage im Juli 2013 hat für den früheren Odelzhausener Bürgermeister jetzt auch noch ein juristisches Nachspiel. Brandmair, der am kommenden Mittwoch 60. Geburtstag feiert, steht an diesem Dienstag wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung vor dem Dachauer Amtsgericht. Die Anklage wirft dem ehemaligen Gemeindechef vor, dass er für den gravierenden Störfall mitverantwortlich war. Erhebliche Mengen ungeklärten Abwassers flossen damals aus der Kläranlage in die Glonn. Das Landratsamt erließ am 31. Juli 2013 ein unbefristetes Badeverbot in dem Fluss. Auf der Anklagebank sitzt auch der damalige Betriebsleiter des Unternehmens Dahlhoff, das sein Abwasser über die Anlage entsorgt.

Das Verfahren gegen die beiden Angeklagten beginnt mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall. "Die Ermittlungen waren sehr aufwendig, mehrere Gutachten waren nötig", begründet Amtsrichter Christian Calame das Prozedere. Auch in der Verhandlung an diesem Dienstag hat unter anderen ein Gutachter das Wort. Als Sachverständiger wird Ralf Mitsdoerffer, der ein Ingenieurbüro betreibt, die technischen Ursachen für den Störfall erläutern. Im Kern legt die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten zur Last, dass sie die massive Verschmutzung der Glonn durch ungeklärtes Abwasser vorsätzlich herbeigeführt haben. Die Odelzhausener Kläranlage war zum Zeitpunkt des Unglücksfalls für eine Abwassermenge von 8000 Einwohnerwerten ausgelegt. Eine Untersuchung im Rahmen einer Bachelorarbeit kam schon im August 2009 zu dem Ergebnis, dass die Kläranlage überlastet war. Im Jahr 2010 klärte sie Abwasser in der Menge von 11 000 Einwohnerwerten. Dennoch gestattete die Gemeinde dem Feinkosthersteller Dahlhoff im Oktober 2012, Schmutzwasser in der Menge von maximal 1000 Einwohnerwerten in die Kläranlage einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zuständigen Betriebsleiter vor, die Belastung aber um mindestens 4000 Einwohnerwerte erhöht zu haben.

Störfall wäre zu vermeiden gewesen

Die Firma Dahlhoff ließ sich im November 2012 im Gewerbegebiet von Odelzhausen nieder. Nach ihrem Anschluss an die Kläranlage kam es zu kleineren Störfällen. Doch die Gemeinde unternahm keine Gegenmaßnahmen. Wegen der Überlastung der Anlage und der sommerlichen Hitze funktionierte der organische Abbau durch die Bakterien nicht. Sie erhielten zu wenig Sauerstoff. Eine Erweiterung der Belüftungstechnik hätte dies nach Ansicht von Experten verhindert und wäre relativ schnell möglich gewesen. Auch eine Vorreinigung des Abwassers auf dem Firmengelände hätte den Störfall vermeiden können. Dies sei den Angeklagten bekannt gewesen, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Nach dem Störfall im Juli 2013 durfte die Firma Dahlhoff auf Anordnung der Gemeinde ihr Abwasser vorübergehend nicht mehr einleiten. Das Unternehmen musste es teuer in Augsburg entsorgen. Dahlhoff reichte eine Schadensersatzklage gegen die Gemeinde ein, über die nach Angaben von Brandmairs Nachfolger Markus Trinkl noch nicht entschieden ist. Er sieht Kläranlagen als schwierigstes Thema für einen Bürgermeister. Trinkl: "Dabei spielen technische Fragen eine große Rolle. Es ist nicht einfach festzustellen, wann eine Kläranlage tatsächlich überlastet ist." Nach Auskunft von Amtsrichter Calame ist vorsätzliche Gewässerverunreinigung mit einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bewehrt. Brandmair sitzt für die CSU im Kreistag. Sollte er verurteilt werden, muss er sein politisches Mandat nicht aufgeben. "Nur wenn der Richter ihm das passive Wahlrecht abspricht", sagt Wolfgang Reichelt, Medienbeauftragter des Landratsamts.

© SZ vom 12.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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