Amtsgericht Dachau:Angeklagter gibt sich ahnungslos

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Vier junge Männer, die Geld und Drogen geraubt hatten, sitzen im Knast. Nun kam auch der fünfte vor Gericht.

Daniela Gorgs

Fünf junge Männer planen einen Raub, zwei von ihnen vermummen sich, lauern dem Opfer an einem Bahnhof im westlichen Landkreis auf, entreißen ihm den Rucksack, während die anderen drei im Auto warten. Dann brausen die fünf davon und teilen die Beute, 1200Euro und 150Gramm Marihuana, unter sich auf.

Diese Geschichte ereignete sich vor knapp zwei Jahren. Zwei Täter wurden vor zehn Monaten wegen Raubes und Hehlerei vom Jugendschöffengericht in Dachau zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei Täter mussten sich wegen weiterer schwerer Delikte vor dem Landgericht verantworten und sitzen nun Gefängnisstrafen ab. Der fünfte Täter saß am Mittwoch auf der Anklagebank vor dem Jugendschöffengericht in Dachau. Die Mittäter hatten in ihren Vernehmungen seinen Namen genannt, sonst wäre er womöglich davon gekommen.

Der Angeklagte, inzwischen 20 Jahre alt, spielt seinen Part bei der Tat herunter. Auch sein Anwalt spricht von "Beihilfe" und nicht "Mittäterschaft", wie die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vorhält. Laut Anklageschrift soll der 20-Jährige den Wagen vom Tatort weggesteuert und einen Anteil der Beute bekommen haben. Der Angeklagte druckst herum, er schämt sich. Es sei ein Schock für ihn gewesen, als er gesehen habe, wie die beiden Bekannten mit Schals vermummt ihr Opfer niederschlugen, um den Rucksack zu entwenden. Und dann die Unmengen Marihuana und Geld. "Das war schon eine große Sache." Und doch: "Es war nichts geplant", beteuert er.

Der Staatsanwalt glaubt ihm kein Wort und rügt ihn. Der Angeklagte könne jetzt und hier einen Schlussstrich ziehen und das bestätigen, was die Mittäter zuvor aussagten: Dass der 20-Jährige gefahren ist und der Überfall geplant war. "Es ist doch lachhaft, dass Sie das nicht wussten", geht ihn der Staatsanwalt an und fordert eine 14-monatige Jugendstrafe für die "massive, schwerkriminelle" Straftat. Der Verteidiger plädiert auf Beihilfe; das Eingreifen seines Mandanten sei von "spontaner Natur" gewesen.

Am Ende verurteilt das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz der Amtsrichterin Petra Nolte den 20-Jährigen zu einer einjährigen Jugendstrafe und setzt diese zur Bewährung aus. Der Angeklagte habe das Auto gefahren und damit erheblich zur Vollendung des Raubes beigetragen, begründet Nolte das Urteil. Als Geldauflage muss der 20-Jährige 1500Euro an den Sozialverein Brücke zahlen und zudem seinen Anteil an das Opfer zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 13.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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