Bußgeld:Radlerin vor Gericht - weil sie Polizisten falsch verstand

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Doro H. soll Bußgeld zahlen, weil sie bei Rot über eine Ampel gefahren ist. Sie weigert sich, der Fall landet vor Gericht - und klar wird der feine Unterschied zwischen "ja" und "na".

Von Andreas Salch

Doro H. fuhr eigentlich immer gern mit dem Rad durch München. Kein Wunder, sie stammt ja aus Münster, der "Fahrradstadt" Deutschlands. Dass die 50-Jährige nun ausgerechnet in der "Radlhauptstadt" nicht mehr fahren will, liegt an einem Polizeieinsatz, den sie wohl nie vergessen wird. Sie soll bei Rot über die Ampel gefahren sein, die Beamten brummten ihr einen Bußgeldbescheid auf. Schuld daran war für Doro H. vor allem die für Radler "undurchsichtige Verkehrssituation" in der Maximilianstraße. Sie weigerte sich zu bezahlen und stand nun vor Gericht.

Anfang Juni dieses Jahres war sie mit ihrem Rad stadtauswärts gefahren und soll auf Höhe Thierschstraße bei Rot über eine Ampel gefahren sein. Und das auch noch unter den Augen einer Streifenwagenbesatzung. Diese stellte einen Bußgeldbescheid über 44 Euro aus. Doro H. wollte für die "Rot-Licht-Missachtung" aber nicht bezahlen. Denn sie war fest davon überzeugt, dass sie nichts falsch gemacht hatte, da sie bei Grün losgefahren sei. Vor einem Verkehrsgericht am Amtsgericht München zeigte sich nun jedoch, dass nicht nur eine vermeintlich undurchsichtige Verkehrssituation zu dem Bußgeldbescheid geführt hatte, sondern kurioserweise auch die Tücke des bairischen Dialekts.

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Da Doro H. einen Eintrag im Verkehrszentralregister hat und die 44 Euro nicht an Ort und Stelle bezahlte, war der Bußgeldbescheid auf 244 Euro erhöht worden. Ein Grund mehr für sie, die Sache nicht auf sich beruhen lassen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht erläuterte sie Richter Gerd Schmitz, dass sie zunächst mit anderen Radlern an einer Ampel mit Fußgänger- und Radfahrersymbol bei Grün losgefahren sei. Dann sei die nächste Ampel zu sehen gewesen. Auch sie habe Grün gezeigt. Allerdings sei darauf nur ein Fußgängersymbol.

Der Polizist antwortete im bairischen Dialekt - sie radelte los

Darf man als Radler nun einfach weiterfahren? Oder muss man anhalten? Doro H. wollte es genau wissen. Da links neben ihr zufällig bei Rot eine Streifenwagenbesatzung hielt, sprach sie den Beamten an, der auf der Beifahrerseite saß. Er hatte wegen der großen Hitze an jenem Tag das Fenster geöffnet. Der Ordnungshüter habe genickt und der Münsteranerin im bairischen Dialekt geantwortet: "Na". Sie verstand "Ja" und radelte los. Dann soll auch noch die Ampel auf Rot umgeschaltet haben.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht sagte Polizeiobermeister André K., der am Steuer des Streifenwagens saß, er und sein Kollege hätten sich verdutzt angesehen, als Doro H. losgefahren sei. Die Auskunft sei doch eindeutig gewesen. Was sich dann abspielt haben soll, so die 50-Jährige, erinnere sie an einen "Drogenkrimi". Die Polizisten schalteten das Blaulicht ein und forderten sie über die "Außensprechanlage" ihres Wagens zum Anhalten auf. Doch Doro H. fühlte sich nicht angesprochen. Ihrer Schilderung nach soll Polizeiobermeister André K. schließlich den Streifenwagen "mit Vollkaracho" quer vor sie gestellt und sie so gestoppt haben.

Richter Gerd Schmitz fand letztlich eine salomonische Lösung für die schwierige Causa: "Ich gehe mal von einem Missverständnis aus. Darum lassen wir es gut sein." Das Verfahren wurde eingestellt. Doro H. fiel ein Stein vom Herzen. Der Richter gab ihr noch den Rat mit auf den Weg, sie solle in Zukunft aufpassen. Darauf entgegnete die 50-Jährige: "Ich fahre nicht mehr mit dem Rad in München. Das ist wirklich gefährlich."

© SZ vom 14.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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