Bogenhausen:Mieter klagt gegen "menschenverachtenden" Rauswurf

Lesezeit: 2 min

  • Achim B. lebte als Untermieter in einer Bogenhausener Wohnung und wurde auf unsanfte Weise rausgeworfen.
  • Zuvor war der Hauptmieter der Wohnung angeblich schwer krank geworden und hatte die Miete nicht mehr weiterüberwiesen.
  • Der Miet-Verlust für seine Mandantin belaufe sich 40 000 Euro, sagte der Anwalt der Vermieterin

Von Andreas Salch

Vor gut einer Woche, am Morgen des 27. September um 7.28 Uhr, war die Welt für Achim B. ( Name von der Redeaktion geändert) nicht mehr in Ordnung. An der Türe klingelte eine Gerichtsvollzieherin Sturm. Dann der Schock für den 61-Jährigen. Er müsse die Zwei-Zimmer-Wohnung, in der er in Bogenhausen zur Untermiete wohnte, verlassen. Und zwar sofort. Achim B. blieb nichts anderes übrig, als zu gehen. Außer ein paar Habseligkeiten nahm er fünf Bilder mit.

Kaum hatte er damit die Schwelle der Wohnung überschritten, soll ihm der Anwalt der Vermieterin, der ebenfalls gekommen war, erklärt haben, wenn er noch einmal zurückgehe, erwarte ihn eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Die Art und Weise, wie er die Wohnung, in die er vor fast zwei Jahren eingezogen war, habe verlassen müssen, sei "menschenverachtend", sagte Achim B. am Donnerstag vor dem Amtsgericht München, wo er sich gegen seinen Rauswurf zur Wehr setzte. Der Anwalt der Vermieterin hielt Achim B. vor, er führe einen "Zirkus" auf.

Wohnen
:615 Euro für eine Studentenbude

Eine Studie zeigt: Nirgendwo in Deutschland zahlen Studenten so viel wie in München.

Von Jakob Wetzel

Achim B. zahlte 500 Euro für die Zwei-Zimmer-Wohnung an den Hauptmieter. Da der angeblich schwer erkrankte, soll er nicht mehr in der Lage gewesen sein, seine Miete zu zahlen. Die Vermieterin erwirkte daraufhin einen Titel bei Gericht und ließ die Wohnung räumen. Gegen Achim B. lag jedoch kein Titel vor. Deshalb ging die Vermieterin mithilfe einer einstweiligen Verfügung gegen den 61-Jährigen vor.

Der Miet-Verlust für seine Mandantin belaufe sich 40 000 Euro, sagte der Anwalt der Vermieterin, Markus Heinke. Und zu Achim B. sagte er: "Sie sind zu Recht aus der Wohnung geflogen." Dass der 61-Jährige in die Zwei-Zimmer-Wohnung eingezogen war, soll die Vermieterin erst im Nachhinein erfahren haben. Achim B. bestreitet dies.

Das Schreiben, in dem ihm die Räumung angekündigt wurde, sei nicht datiert gewesen, so der 61-Jährige. Als es ihm zugestellt wurde, sei er nicht in München gewesen. Somit habe er nicht gewusst, wann er es erhalten habe. B.'s Anwalt Adam Ahmed kritisiert unter anderem, dass sich sein Mandant vor der Räumung kein rechtliches Gehör habe verschaffen können.

Der Anwalt der Vermieterin beruft sich auf eine recht neue Vermieterschutzvorschrift (§ 940 a Absatz 2 Zivilprozessordnung). Sie eröffnet einem Vermieter einen vereinfachten Weg, zu einem Räumungstitel für Mitbesitzer einer Wohnung zu gelangen. Dies sei eine "scharfe Vorschrift", räumte selbst die Vorsitzende Richterin ein. Sie könne sich vorstellen, dass es nicht sehr angenehm sei, von einem Moment auf den anderen seine Wohnung räumen zu müssen. Ein Entscheidung in der Sache verkündet das Gericht in der kommenden Woche.

© SZ vom 07.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ.de-App
:Das Wichtigste aus München - direkt aufs Smartphone

Jetzt neu für Leser: Eilmeldungen aus München und täglich die wichtigsten Nachrichten.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: