Amtsgericht:Wiesn-Schläger muss zehn Monate in Haft

Auf dem Oktoberfest 2014 verprügelte ein 24-Jähriger Münchner einen Besucher aus Freiburg. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht nicht infrage.

Die Wiesn 2015 ist zu Ende, für die Münchner Justiz ist aber noch nicht einmal das Oktoberfest 2014 abgehakt. Noch immer werden Fälle von Körperverletzungen und andere Straftaten aus dem Vorjahr am Amtsgericht verhandelt.

So verprügelte damals ein 24-jähriger Münchner einen Festbesucher aus Freiburg, nachdem sich die beiden im Gedränge in der Wirtsbudenstraße angerempelt hatten. Ohne Vorwarnung schlug der junge Mann seinem Gegenüber mehrmals mit der Faust gegen den Kopf und trat ihn mindestens einmal mit dem Fuß in den Bauch.

Prellungen am Kopf, am linken Arm und an der Wirbelsäule

Schließlich versetzte der wegen gefährlicher Körperverletzung bereits vorbestrafte und seit 2012 unter Bewährung stehende Aggressor dem Freiburger eine Kopfnuss. Das Opfer erlitt Prellungen am Kopf, am linken Arm und an der Wirbelsäule.

Das Amtsgericht verhängte gegen den 24-Jährigen jetzt eine zehnmonatige Haftstrafe. Zwar wertete das Gericht den Alkoholkonsum des Angeklagten - zwei Mass - als enthemmend. Weil er aber aus nichtigem Anlass sofort zugeschlagen hatte und vorbelastet ist, kam eine Bewährungsstrafe nicht mehr infrage. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 06.10.2015/chro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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