Altstadt:Erneuter Vorstoß des Seniorenbeirats

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Die Einfahrt in die Fußgängerzone zu den Arztpraxen soll Taxen erlaubt sein - aber nur unter strengen Vorgaben

Eins und eins ergibt nicht immer gleich zwei, das muss sich der eben wiedergewählte städtische Seniorenbeirat ein ums andere Mal anhören. Doch zumindest dieser Vorstoß von Seniorenbeirätin Franziska Miroschnikoff droht nicht ergebnislos zu verpuffen, wenngleich die Umsetzung alles andere alles benutzerfreundlich sein dürfte. Miroschnikoffs Idee: Taxen sollen Schilder mit einer Aufschrift wie "Taxi im Krankeneinsatz" bekommen. Die erlaubten ihnen dann - wie etwa Ärzten - situationsbezogen die Einfahrt in Fußgängerzonen, wo sie vor Arztpraxen so halten können, dass sie gegebenenfalls gebrechliche oder mobilitätseingeschränkte Patienten hinbringen oder abholen können. "Die Innungen", schlug die aus Pasing-Obermenzing entsandte Seniorenbeirätin Miroschnikoff vor, "wären verantwortlich für die Vermeidung von Missbrauch".

Der Seniorenbeirat hat die Idee in seiner Januar-Sitzung natürlich beschlossen und ans Kreisverwaltungsreferat weitergereicht. Dort hat man bereits geantwortet. Einen echten Bedarf erkennt man in der zuständigen Behörde zwar nicht, wie es in dem Schreiben heißt. "Die Notwendigkeit, Notfallpatienten in Fußgängerzonen einfahren zu lassen, hat sich in den vergangenen Jahren nicht gezeigt", sagt auch Sprecher Johannes Mayer. Anträge auf Zufahrtserlaubnisse für Arztbesuche seien nur in "äußerst geringem Umfang" gestellt worden. Denen habe man dann jedoch allein auf Grund ausreichender Begründungen entsprechen können. Von Seiten der Taxiverbände sind dem Kreisverwaltungsreferat gar keine Wünsche bekannt, vom derzeitigen Verfahren abzuweichen.

Bleibt das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Behörden, und das ist an durchaus komplizierte Voraussetzungen geknüpft. So dürfen Schwerbehinderte mit einem deutlich sichtbaren Parkausweis während der Lieferzeiten ohnehin in Fußgängerzonen einfahren. Fahren Taxen außerhalb der Lieferzeit mit schwerbehinderten Menschen in Fußgängerzonen ein, verzichtet die Verkehrsüberwachung auf Verwarnungen, wenn ein Schwerbehinderten-Parkausweis vorgewiesen werden kann. Auch Patienten, die eine ärztliche Bestätigung über ihre eingeschränkte Mobilität vorlegen, können Zufahrtserlaubnisse erhalten. Und stellt ein Patient erst beim Arzt fest, dass er es nicht mehr allein nach Hause schafft, wird ein Transport toleriert, wenn der Patient eine entsprechende Bestätigung des Arztes mit sich führt.

Spontane Schwächeanfälle nach dem Verlassen der Praxis sollten da natürlich nicht auftreten - sie sind behördlicherseits nicht vorgesehen. Ein Fall wie der, auf den Miroschnikoff in ihrer Begründung Bezug nimmt, fällt da natürlich auch ein wenig durch das Raster. So hatte eine Patientin im vergangenen Herbst nach akuten Lähmungserscheinungen weder einen Arzt- noch einen Krankentransport-Termin ausgemacht. Sie konnte erst nach längeren Diskussionen einen Fahrer überzeugen, sie direkt vor die Praxis ihres Arztes in der Fußgängerzone zu bringen. Der Rückweg war dann noch schwieriger: Erst nach dem beherzten Eingreifen von Polizeibeamten konnte ein Fahrer dafür gewonnen werden, die Patientin vor der Praxis auch wieder abzuholen und von dort aus heimzubringen. Vom pflichtgemäßen Ermessensspielraum der Behörden war die Patientin offenbar nicht unterrichtet.

© SZ vom 20.02.2018 / tek - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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