Altstadt:Ende der Eingewöhnung

In der Sendlinger Straße kann man zur Kasse gebeten werden

Von Alfred Dürr, Altstadt

Bislang war es immer wieder zu beobachten: Radler fuhren in die neue Fußgängerzone Sendlinger Straße ein und wurden von Mitarbeitern der Kommunalen Verkehrsüberwachung freundlich, aber bestimmt zum Absteigen aufgefordert. Radfahren ist dort wie in den anderen autofreien Bereichen der Innenstadt nur von 21 Uhr bis neun Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeit muss geschoben werden. Aber auch mancher Autofahrer war noch nicht mit der Fußgängerzonen-Regelung vertraut, fuhr wie gewohnt in die Straße und musste sich ebenfalls belehren lassen.

Von diesem Montag an bleibt es nicht bei Worten, die Eingewöhnungsphase ist vorbei. Nun wird Verwarnungsgeld bei Verstößen gegen das Einfahrtsverbot erhoben. Wer tagsüber nicht neben seinem Rad unterwegs ist, zahlt 15 Euro. Autofahren in der Fußgängerzone kostet 20 Euro, das Parken 30 Euro. Seit 1. Juli an dürfen grundsätzlich keine Autos mehr fahren oder parken. Ausnahmen betreffen in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten der Arztpraxen. Lenker von Lieferfahrzeugen und auch Anwohner, die ihr Auto be- oder entladen wollen, können täglich zwischen 22.30 Uhr und 10.15 Uhr ohne spezielle Erlaubnis ein- und ausfahren. Von 10.15 Uhr bis 22.30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist eine Zufahrtserlaubnis nötig. 75 Euro Verwarnungsgeld werden fällig, wenn Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen die Regelungen missachten.

Die Sendlinger Straße ist zunächst für ein Jahr für Autos gesperrt. Danach entscheidet der Stadtrat, ob sich der Versuch bewährt hat. Weitere Informationen, auch über die speziellen Genehmigungen, gibt es unter www.muenchen.de/sendlinger-strasse.

© SZ vom 25.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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