Presserecht:Zweitabdruck statt Unterlassung

Günther Jauch wehrt sich über seinen Anwalt gegen ein Foto im Klatschmagazin "Closer", das ihn und seine Frau beim Abendessen mit den Paaren Thomas Gottschalk und Guido Westerwelle zeigt. Doch statt eine Unterlassungerklärung abzugeben, druckte die People-Zeitschrift das Foto noch einmal ab.

Katharina Riehl

Bevor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2004 die "Person der absoluten Zeitgeschichte" de facto abschaffte, war das Verhältnis zwischen Promis und Boulevardpresse recht klar: Wer in diese Kategorie fiel - und Prinzessin Caroline von Monaco, deren Klagen die Rechtsprechung so nachhaltig verändert haben, gehörte natürlich dazu - durfte beinahe in jeder Situation in der Öffentlichkeit fotografiert werden. Straßburg erklärte dies für unzureichend und rückte den "Informationswert" eines Fotos in den Fokus. Für die People-Presse heißt das, für jedes Paparazzi-Bild eine eigene gesellschaftliche Bedeutung finden zu müssen.

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Günther Jauch, der permanent im Fernsehen zu sehen ist, war im Klatschmagazin Closer bei einem Essen mit Gattin und den Ehepaaren Thomas Gottschalk und Guido Westerwelle zu sehen. Darüber, ob das Foto einen gesellschaftlich bedeutsamen Vorgang illustriert, wird nun gestritten.

(Foto: dpa)

Wie das gehen kann, lässt sich an einem Fall beobachten, der gerade beim Landgericht Köln anhängig ist: Das Klatschmagazin Closer aus dem Bauer Verlag hatte ein Foto der Ehepaare Günther Jauch, Thomas Gottschalk und Guido Westerwelle beim Essen gedruckt. Jauchs Anwalt Christian Schertz schickte eine Aufforderung zur Unterlassung, Bauer gab die Erklärung nicht ab, das Gericht erließ eine Einstweilige Verfügung. Doch der Verlag will nicht nur gegen die Unterlassung vorgehen, sondern druckt das Bild nun ein zweites Mal: "Wie glaubwürdig ist er jetzt noch"? fragt Closer - dass Schertz das Foto eines "privaten Abendessens" abmahnte, nimmt man zum Anlass, über die Verbindung von Politiker und Journalist zu sinnieren.

Closer hat Jauch auch Fragen zu seinem Verhältnis zu Westerwelle bezüglich seiner Funktion als Moderator geschickt, ohne Reaktion. Bauer-Justiziar Gerald Mai ist der Auffassung, dass beide Veröffentlichungen des Bildes rechtmäßig sind, auch wenn das berechtigte öffentliche Interesse bei der zweiten Veröffentlichung anders gelagert sei als bei der ersten. Hat das Dinner-Foto also gesellschaftliche Bedeutung?

Schertz findet, mit investigativer Berichterstattung habe die ganze Angelegenheit "nun wirklich gar nichts zu tun". "Erst nachdem wir gegen das Paparazzi-Foto vorgegangen sind, schickte Closer einen Alibi-Fragebogen hinterher, offensichtlich, um die Berichterstattung noch irgendwie zu rechtfertigen". Tatsächlich verletze Closer nahezu wöchentlich und in besonders aggressiver Weise Persönlichkeitsrechte vieler Mandanten durch Paparazzi-Abschüsse.

Er müsse ständig gegen Closer einstweilige Verfügungen erwirken. "Das ist nur noch kalkulierter Rechtsbruch, nichts anderes." Gerald Mai sagt, Closer werde überwiegend erfolglos von sogenannten Promianwälten angegriffen: "Nach unserer Wahrnehmung geht es hier mehr um einen Einschüchterungsversuch der Redaktion als um berechtigte Ansprüche." Das wird nun wohl in Köln entschieden.

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