Trennungskinder:Familienministerin verspricht mehr Rechte für Scheidungsväter

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Mit dem Sohn in die Ferien: Wenn sich Väter nach der Trennung um ihre Kinder kümmern, will das der Staat anerkennen.

(Foto: imago/Westend61)
  • Bundesfamilienministerin Katarina Barley hat ein Konzept entwickelt, wonach alleinerziehende Väter steuerlich entlastet werden könnten.
  • Darüber hinaus sollen zerstrittene Elternpaare dazu verpflichtet werden, sich beraten zu lassen, bevor sie vor Gericht ziehen.
  • Alleinerziehende sollen auch dann einen Unterhaltsvorschuss beantragen können, wenn der andere Elternteil sich ebenfalls um die Kinder kümmert.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will Trennungsväter rechtlich besser stellen und auch nach dem Ende einer Partnerschaft gemeinsame Erziehung von Kinder erleichtern. "Wenn eine Beziehung zerbricht, leiden die Kinder darunter am meisten. Wo immer es möglich ist, möchte ich Paare unterstützen, trotz Trennung gemeinsame Verantwortung als Eltern zu übernehmen", sagte sie der Süddeutschen Zeitung. Barley will am Mittwoch erstmals ein Konzept präsentieren, wonach alleinerziehende Väter steuerlich entlastet werden könnten.

Zerstrittene Elternpaare sollten zu Beratungen verpflichtet werden, bevor sie im Streit um Kinder vor Gericht ziehen. Auch für Geringverdiener und bei der Regelung für Kindesunterhalt strebt die Ministerin Reformen an. "Rund 200 000 Kinder sind jedes Jahr von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Sie brauchen Unterstützung in dieser schwierigen Lebensphase", sagte sie.

Getrennt Erziehende sollen steuerlich entlastet werden

Barley, bei der noch offen ist, ob sie auch in der nächsten Legislaturperiode wieder Familienministerin wird, will am Mittwoch mit Familienrechtsexperten und Verbänden beim zweiten "Zukunftsgespräch" in Berlin Kriterien einer Reform des Unterhalts- und Umgangsrechts diskutieren. Federführend wäre dabei das Bundesjustizministerium. Barley zeigt sich grundsätzlich aufgeschlossen für Forderungen von Väterverbänden, die die Benachteiligung von Trennungsvätern kritisieren.

Die steuerliche Entlastung für Alleinerziehende etwa gilt bisher nur für denjenigen Elternteil, bei dem ein Kind wohnt. Pendelt es nach einer Trennung zwischen Mutter und Vater hin und her, steht der Entlastungsbetrag nur dem Elternteil zu, der Kindergeld bezieht, meist der Mutter. Barley hält das für ungerecht. Sie schlägt vor, ab einem Betreuungsanteil von einem Drittel auch den zweiten Elternteil steuerlich besserzustellen, meist ist das der Vater. Bei getrennt Erziehenden soll für beide ein Steuerabzugsbetrag von 550 Euro gelten. "Doppelte Wohnkosten für das Kind und Fahrtkosten werden pauschal abgegolten", heißt es in Barleys Konzept, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die Kosten des neuen Steuermodells beziffert sie auf 270 bis 310 Millionen Euro.

Aber auch alleinerziehende Mütter will Barley stärker unterstützen. "Was man den einen zugesteht, muss man nicht den anderen wegnehmen", sagte sie. Beantragen Alleinerziehende, meist Mütter, einen Unterhaltsvorschuss vom Amt, weil der Vater keinen Kindesunterhalt zahlt, soll diese Summe auch dann voll ausgezahlt werden, wenn der Vater die Kinder relativ oft betreut. So soll verhindert werden, dass eine stärkere Väterbeteiligung scheitert, nur weil sie die Mütter in Existenznot stürzt.

Weil Kinder in zwei Haushalten mehr kosten als in einem, soll in Hartz-IV-Familien ein "Erziehungsmehrbedarf" gezahlt werden. Eher vage reagierte Barley auf die Frage, ob das Wechselmodell, also die genau hälftige Betreuung von Trennungskindern, auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden sollte. Dies hatte der Bundesgerichtshof im Februar für bestimmte Fälle ermöglicht. Hier dürfe es "keine starren Vorgaben geben", sagte die Ministerin.

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