Alleinerziehende:Wenn der Partner nicht zahlt

Schatten - Mann mit Kindern

Vorsortierung von Gesetzes wegen: Kinder aus Hartz-IV-Familien müssen zur Ausbildungsvermittlung ins Jobcenter statt in die Arbeitsagentur.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Bisher haben Kinder getrennter Eltern bis zum zwölften Lebensjahr und maximal 72 Monate lang Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil nicht zahlt.
  • Künftig sollen Trennungskinder, die keinen Kindesunterhalt bekommen, länger Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten.

Trennungskinder, die keinen Kindesunterhalt bekommen, sollen künftig länger Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten. Darauf haben sich Bund und Länder am Montag geeinigt. "Wir nehmen die Sorgen der Alleinerziehenden ernst, und ich bin froh, dass die Verbesserungen jetzt auf den Weg gebracht werden", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Berlin. Zwischen Bund, Ländern und Kommunen hatte es bis zuletzt Ärger wegen des Gesetzes gegeben, das zum 1. Juli in Kraft treten soll - mit Einschränkungen für Alleinerziehende, die Hartz-IV-Leistungen beziehen.

Bisher haben Kinder getrennter Eltern bis zum zwölften Lebensjahr und maximal 72 Monate lang Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil nicht zahlt. Die Kommune streckt dem Kind den Unterhalt vor und soll sich das Geld vom säumigen Elternteil zurückholen. Künftig wird diese zeitliche Befristung aufgehoben. Die Leistung kann bis zum 18. Geburtstag beantragt werden. Allerdings haben ältere Kinder nur Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient.

Beziehen Alleinerziehende dagegen Grundsicherung für Arbeitsuchende, soll es auch künftig keinen Unterhaltsvorschuss für ältere Kinder geben. Denn arbeitslose Alleinerziehende müssen den Unterhaltvorschuss beim Jugendamt beantragen, bevor er ihnen dann vom Jobcenter wieder abgezogen wird. Hier mache die Ausweitung auf ältere Kinder keinen Sinn, sie bekämen unterm Strich keinen Cent mehr, argumentierten Länder und Kommunen. Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug, die ältere Kinder haben, sollen nun auf der Abrechnung des Jobcenters einen Hinweis finden, dass sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen. "Wenn ich mich selbst anstrenge, hilft mir der Staat" - diese Botschaft könne Alleinerziehende und Aufstockerinnen motivieren, ihre Verdienste zu steigern, sagte Schwesig.

Auch über die Mehrkosten von rund 350 Millionen Euro fand sich ein Kompromiss. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten für den Unterhaltsvorschuss, die Länder den Rest. Künftig übernimmt der Bund 40 Prozent der Kosten und wird in gleicher Höhe am Rückgriff beteiligt. Das ist Geld, das der Staat von säumigen Eltern zurückholt. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses werde für 121 000 Kinder in Deutschland unmittelbar wirksam, sagte Schwesig. Ursprünglich war von 260 000 zusätzlichen Empfängern die Rede. Schwesig zeigte sich "sehr zufrieden" mit dem Kompromiss. Er trage Wünschen der Kommunen Rechnung.

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