Im Radio laufen die Beatles, das Fernsehen zeigt die Abenteuer der "Raumpatrouille Orion". Das Grundgesetz gilt schon seit mehr als anderthalb Jahrzehnten, da buchstabieren 1966 die Richter - ausschließlich Männer - des 4. Zivilsenats am Bundesgerichtshof aus, welche Erwartungen die Justiz an Frauen hat. "Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen."
Sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland:Das Gefühl, ein Stück Holz zu sein
Auch in Deutschland ist das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung noch immer keine Selbstverständlichkeit. Über den langen Kampf für Gerechtigkeit im Fall von sexueller Gewalt.
Von Ronen Steinke
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