Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ein Unternehmen muss auch den Mitarbeitern die volle Abfindung zahlen, die zum Zeitpunkt der Arbeitgeberpleite in Elternzeit sind.

Auch wenn der Arbeitgeber Pleite geht, Mütter und Väter haben während ihrer Elternzeit Anspruch auf die volle Abfindung. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor.

Kinderdienst: Zahl der Babys und Schulanfaenger geht zurueck Bild vergrößern

Wer in der Elternzeit weniger arbeitet, hat trotzdem Anspruch auf die volle Abfindung, wenn der Arbeitgeber Pleite geht. (© dapd)

Anzeige

Im Streitfall sprach der EuGH einer belgischen Arbeitnehmerin die volle Entlassungsentschädigung zu. Die Frau hatte früher voll, später während ihres "Elternurlaubs" nur halbtags gearbeitet. Ihr Arbeitgeber hatte daher ihre Abfindung von zehn Monatsgehältern auch nur anhand des geringeren Einkommens berechnet.

Das aber ist mit europäischem Recht und dessen Ziel einer Gleichstellung von Mann und Frau nicht vereinbar, wie der EuGH urteilte. Danach blieben bereits erworbene Ansprüche während des Elternurlaubs uneingeschränkt bestehen.

Nach deutschem Recht besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. Ende September hatte allerdings das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dieser im Fall einer Firmenpleite nicht greift.

Leser empfehlen 

(sueddeutsche.de/AFP/holz/joku)