Prozess in NRW:Brötchen gegessen - Kündigung

Wieder sorgt eine absurde Kündigung wegen Minidiebstahls für Aufsehen: Weil sie zwei halbe Brötchen gegessen hatte, wurde eine Sekretärin fristlos entlassen.

Die Reihe der Kündigungen wegen minimaler Vergehen am Arbeitsplatz reißt nicht ab. Jetzt hat der Verzehr von zwei halben Brötchen eine Chefsekretärin des Bauverbandes Westfalen den Job gekostet. Der 59-jährigen Frau war im Juli nach 34 Dienstjahren fristlos gekündigt worden. Dagegen klagte sie vor dem Dortmunder Arbeitsgericht.

Die Chefsekretärin hatte sich an einem Frühstücksteller bedient, der eigentlich für Sachverständige gedacht war. Die Frau hatte die Brötchen selbst geschmiert. Die Geschäftsführung wertet den Verzehr als Vertrauensmissbrauch. Das Gericht wird voraussichtlich im Januar über die Klage entscheiden.

Die Selbstbedienung war zwar nicht erlaubt, beim Bauverband Westfalen aber offenbar üblich. Selbst der frühere Chef soll nach Aussage der Sekretärin gerne zugegriffen haben. Außerdem sei alles, was die Sachverständigen übrig ließen, ohnehin an die Angestellten zurückgegangen.

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