Wieder sorgt eine absurde Kündigung wegen Minidiebstahls für Aufsehen: Weil sie zwei halbe Brötchen gegessen hatte, wurde eine Sekretärin fristlos entlassen.
Die Reihe der Kündigungen wegen minimaler Vergehen am Arbeitsplatz reißt nicht ab. Jetzt hat der Verzehr von zwei halben Brötchen eine Chefsekretärin des Bauverbandes Westfalen den Job gekostet. Der 59-jährigen Frau war im Juli nach 34 Dienstjahren fristlos gekündigt worden. Dagegen klagte sie vor dem Dortmunder Arbeitsgericht.
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Weil sie zwei halbe Brötchen gegessen hat, wurde einer Sekretärin des Bauverbands Westfalen gekündigt. (© Foto: dpa)
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Die Chefsekretärin hatte sich an einem Frühstücksteller bedient, der eigentlich für Sachverständige gedacht war. Die Frau hatte die Brötchen selbst geschmiert. Die Geschäftsführung wertet den Verzehr als Vertrauensmissbrauch. Das Gericht wird voraussichtlich im Januar über die Klage entscheiden.
Die Selbstbedienung war zwar nicht erlaubt, beim Bauverband Westfalen aber offenbar üblich. Selbst der frühere Chef soll nach Aussage der Sekretärin gerne zugegriffen haben. Außerdem sei alles, was die Sachverständigen übrig ließen, ohnehin an die Angestellten zurückgegangen.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz/jk)
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Danke für die Info. Ich habe mir die Seiten mal aufgerufen. Besagter Herr um den es hier geht macht meiner Meinung nach augenscheinlich nicht den Eindruck, als wäre er unterernährt und auf die - seiner Meinung nach "weggessene" Mahlzeit - angewiesen.
Auf der Internetseite diese Verbandes - bauverbaende - in DE gibt es unter News eine Rubrik "Baustelle des Monats".
Gerüchte sagen, dort soll es in den nächsten Tagen noch eine zusätzliche Rubrik geben: "Großbaustelle des Jahres" und für die ersten 2 Jahre hat sich der Bauverband selbst an die Spitze gesetzt.
Wer sich übrigens ein Bild von den Beteiligten machen will kann sich einmal unter "Wir ueber uns" über dieses "Team" informieren.
Am Rande - Ich schrieb nirgends im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie den Frauen gekündigt wurde,'dass "offenbar" ständig etwas so gehandhabt wurde', sondern dass zwei Mitarbeiterinnen und nicht nur einer wegen dieses Vorfalls gekündigt wurde. Link in ihrem GB
Das 'offenbar' bezog sich auf das Essen der Brötchen und dass dies in dem Unternehmen, laut SD Text, anscheinend öfter so gehandhabt wurde, dass Brötchen schon vor der eigentlichen Bewirtung verspeist wurden. Das 'offenbar' springt mir deshalb nicht ins Auge, weil ich nicht weiss, was die Leute tatsächlich gesagt haben ich aber wohl weiss, dass der Redakteur Probleme bekommen kann, wenn er unbewiesene Aussagen als Fakt darstellt.
Allerdings glaube ich kaum, dass 'Zeugen' behaupten: 'Ich habe offenbar gesehen, dass der Chef auch schon welche vorher gegessen hat' oder 'Ich habe gesehen, dass der Chef offenbar auch schon welche vorher gegessen hat' u.ä. . Soviel Interpretationsfreiheit sollte offensichtlich jedem, also auch mir, gestattet sein ;-)
Ist wahrscheinlich vergebene Liebesmühe, aber ich versuche es trotzdem, habe ja Urlaub. Wenn Sie die Stelle des Artikels zitieren, in der davon die Rede ist, dass "offenbar" ständig etwas so gehandhabt wurde, dann springt Ihnen dieses "offenbar" nicht ins Auge?
Wieso offenbar? Handelt es sich um ein Zitat Dritter oder Drittens handelt es sich um eine Rechercheleistung der SZ? Wissen Sie es? Wissen Sie, was "offenbar" beim Bauverband in Dortmund gängige Praxis war? Und wenn Sie mich auf das tolle Internet verweisen: Finde ich dann dort die Gerichtsakte und/oder den Stein der Weisen?
im Berufsleben, wird unsere Gesellschaft bald richtig vor die Hunde gehen.
Paging