Die Berliner dürfen nun doch darüber abstimmen, ob die Regierung mehr Geld für Kitas ausgeben muss. Wie der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied, ist die Ablehnung des Berliner Kita-Volksbegehrens durch den Senat unzulässig. Damit hob das Gericht dessen Entscheidung auf und zeigte der Landesregierung zugleich juristische Grenzen ihres Handelns auf.
Geklagt hatten die Initiatoren der Volksbegehrens. Sollten sie mit ihrem Volksbegehren erfolgreich sein, kommen auf das Land zusätzliche Kosten von 96 Millionen zu. Das Begehren fordert den Ausbau der Betreuung in Kindertagesstätten.
Der Senat sieht in dem Anliegen die Haushaltshoheit des Abgeordnetenhauses verletzt. Dagegen entschied das Gericht, diese Begründung sei nur zulässig, wenn der aktuell gültige Haushalt betroffen sei, nicht aber künftige.