Der Bundesgerichtshof erhöht den Druck auf geschiedene Alleinerziehende: Auch wenn sie ein Grundschulkind betreuen, müssen sie einen Vollzeitjob annehmen. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sie nicht. Unter einer Voraussetzung.
Geschiedene Alleinerziehende müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Vollzeitjob annehmen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sie nur dann, wenn sie konkret nachweisen können, dass sie nicht in vollem Umfang arbeiten können. Die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen - vorausgesetzt, nach der Unterrichtszeit besteht eine Betreuungsmöglichkeit. Das hat der BGH am Dienstag entscheiden. (Az.: XII ZR 94/09).
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Im konkreten Fall ging es um den Unterhalt einer alleinerziehenden Mutter für ihre Tochter, die in die dritte Klasse geht. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte der Frau einen Anspruch auf Unterhalt zugesprochen. Sie sei nur verpflichtet, halbtags zu arbeiten: das Kind habe längere Zeit in einer Pflegefamilie gelebt und benötige einen behutsamen Übergang, um das Kind und auch die Mutter nicht zu überfordern.
Dem widersprach der BGH: Der betreuende Elternteil müsse die Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus darlegen und beweisen. Das Kind könne in einer offenen Ganztagsschule betreut werden. Der Bedarf persönlicher Betreuung, die einem Vollzeit-Job entgegensteht, sei "nicht ersichtlich."
Das OLG habe "keine durchgreifenden individuellen Einzelumstände angeführt", warum das Kind am Nachmittag von der Mutter persönlich betreut werden müsse. Demnach müsste die Mutter genauso viel arbeiten wie ihr Ex-Mann, der das Kind nicht betreut.
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Es hieß immer die Frau will verheiratet, Mutter und versorgt sein. Das war bürgerlich.
Heute wollen Frauen Mutter sein weil sie dann Kinder besitzen, die Ihnen Rechte zu einem "Selbst bestimmten" Leben verschaffen. Vor allem Geld.
Wie sehr diese Personen die Emanzipation hintergehen wird den Frauenrechtlerinnen wohl nie aufgehen.
Väter als Mäzene der eigenen Freiheit? Das kann doch nicht zum Wohle der Kinder sein, aber das spielt in Deutschland eh keine Rolle. Kinder sind Waren und dienen der Erweiterung der eigenen Persönlichkeit. Auch eine schlimme Form von Kindesmissbrauch.
Vätern denen ihre Verantwortung für ihre Kinder aufs Zahlen reduziert werden haben nur einen Fehler gemacht. Sie waren zu naiv.
Es wundert mich nicht, dass es in D die wenigsten Kinder in Europa gibt. Ich würde in dieser Gesellschaft keine Kinder mehr haben wollen.
Der Staat bedroht Familien außerordentlich und profitiert an deren Zerfall. Das ist der Gipfel der Dekadenz.
Wer meine Worte nicht versteht soll sich informieren.
"Der Bedarf persönlicher Betreuung, die einem Vollzeit-Job entgegensteht, sei "nicht ersichtlich."
Kein Wunder, dass niemand hier mehr Kinder haben will. Dank solcher Regierungen wird de Famile nicht mehr besonders geschützt. Kommt es zur Trennung, dann gerät manche oder mancher in die Armutsfalle.
Ein Kind war (meist - abgesehen von Unfällen, Gewalteinwirkungen, der künstlichen Befruchtung und der "vergessenen Pille") der Wunsch zweier Menschen. Heißt: Beide Menschen sind gleichumfänglich für den Unterhalt des Kindes verantwortlich - nicht aber dafür, den Unterhalt des Ex-Partners ebenfalls mit zu besorgen. Dies wiederum bedeutet, daß der Kindsvater zwar für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss, jedenfalls für seinen Anteil am Unterhalt, aber eben nicht auch zusätzlich für den Unterhalt der Mutter. Diesen kann die Mutter nämlich durch eine geeignete Arbeit unterstützt durch die Ganztagsbetreuung (deren Kosten man ja wieder teilen könnte) selbst erwirtschaften.
Und weil dem so ist, weil die Mutter selbst auch für ihren Unterhalt sorgen kann, ist das Urteil so richtig.
nun mal gaaaanz langsam:
Der 12. Zivilsenat ist wie folgt zusammengesetzt:
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hahne
Richter am Bundesgerichtshof Dose (stv. Vorsitzender)
Richterin am Bundesgerichtshof Weber-Monecke
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Vézina
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klinkhammer
Richter am Bundesgerichtshof Schilling
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Günter
Dann ist es wohl eher Realität, dass Väter/Männer immer noch idR auf Betreiben der sog. alleinerziehenden Mutter mit Hilfe von frauendominierten Jugendämtern und AGen (dort sind es idR Frauen, die das FamR "versorgen") entsorgt werden.
Außerdem, das gehört eben zum Selbstsändigsein und Erwachsenwerden, das auch frau auf eigenen Füßen steht.
Es ist schon frech, dem Mann zu sagen; als Vater und Mann nicht zu gebrauchen, aber das Geld kann dableiben.
Mädels, nicht jammern, gewöhnt Euch an die rauhe und ehrliche Welt.
Paging