Film im Unterricht:Kinopflicht - auch für Zeugen Jehovas

Wenn eine Schulklasse während des Unterrichts ins Kino geht, muss jeder mit. Auch Schüler, die aus religiösen Gründen Probleme mit dem Film haben.

Für die meisten Schüler zählt ein Kinobesuch während der Schulzeit wohl zu den Highlights im Alltag, für andere ist er einfach eine Pflicht. Und von der können sie auch nicht entbunden werden. So muss eine Schule einen Schüler auch aus religiösen Gründen nicht von einem Kinobesuch freistellen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden (Az.: 1 K 528/09).

Mit der Klasse ins Kino - da kommt keiner aus. (Foto: Foto: ddp)

"Von bösen Geistern fernhalten"

In dem Fall hatten die zu den Zeugen Jehovas gehörenden Eltern eines Siebtklässlers geltend gemacht, der Film Krabat sei mit ihren religiösen Überzeugungen unvereinbar. Sie wollten "sich von bösen Geistermächten fernhalten, auch indem sie mystische Filme nicht ansähen", berichtet die Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift. Der Schulleiter lehnte eine Befreiung jedoch ab - die Romanvorlage des Films war zuvor im Deutschunterricht Thema gewesen.

Solange Stoffvermittlung und sonstige Unterrichtsgestaltung unter Beachtung des staatlichen Neutralitäts- und Toleranzgebotes erfolgen, sei ein Gewissenskonflikt kein ausreichender Grund für eine Befreiung, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Schule habe sich im Rahmen des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags gehalten.

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