Die ostdeutsche Buchhalterin, die sich wegen ihrer Herkunft diskriminiert fühlt, will in Berufung gehen - weil das Gericht das Wort "ethnisch" falsch verstanden habe.
Der sogenannte "Ossi"-Prozess geht in die nächste Instanz. Die Klägerin werde kommende Woche Berufung einlegen, sagte ihr Anwalt, Wolfgang Nau, der Süddeutschen Zeitung (Samstagsausgabe).
Der Vermerk "-Ossi", der handschriftlich auf dem abgelehnten Bewerbungsschreiben steht. (© Foto: dpa)
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In dem Prozess, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, hatte eine ostdeutsche Buchhalterin sich vergeblich bei einem Arbeitgeber aus Stuttgart beworben. Auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen war handschriftlich dick "OSSI" vermerkt mit einem Minuszeichen davor.
Die Klägerin klagte auf Schadenersatz, weil sie sich wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert fühlte. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte die Klage Mitte April abgewiesen.
Jetzt liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor. "Nach Durchlesen des Urteils haben meine Mandantin und ich beschlossen, in Berufung zu gehen", sagt Anwalt Nau. Seiner Ansicht nach hat das Arbeitsgericht das Wort "ethnisch" falsch ausgelegt.
(sueddeutsche.de/pfau)
Bruce Springsteen in Frankfurt
...finde ich,dass der Anwalt der Mandantin zum Weitermachen geraten hat.
Ich bezweifele nämlich stark,dass der modistische Begriff "Ossi" einen klar umfassten Rahmen hat, ebensowenig wie sein Komplementärbegriff "Wessi".
Oder handelt es sich in beiden Fällen um feste Gruppen,die eine Herkunft oder Religion o. ä. vereinigt?
Hier wird vom Ergebnis her argumentiert,da viele zu Recht nicht einsehen, dass ein Arbeitgeber derartig diskriminierend verfahren dürfen soll.
Nur : Das darf er nach unserem Rechtssystem , es herrscht die vielfach gelobte Vertragsfreiheit, ja, er darf diskriminieren !
Ausgenommen davon sind nur die Fälle , die im Antidiskrimierungsgesetz genannt sind ; womit wir wieder bei der Ethnie wären.
"Nicht umsonst werden viele Examen und Zeugnisse aus den ehemaligen Ostblockstaaten bei uns nicht anerkannt! "
Darum quillen die Krankenhäuser komischerweise mit gerade diesen Akademikern über.
Aber Nevada liegt ja auch in nem Bilkdungsstaat.
"Ich habe den Mund gehalten"
Gute Idee! Jetzt noch Tastatur und Hirn in Einklang bringen und es wäre perfekt.
@Moderator
Auch wenn es gelöcht wird, so tat es für den Moment ganz gut. Aber ich bin ja auch nur ein doofer Ossi unter arroganten Wessis...
War mit schweizer KollegenInnen wandern und auch eine Frau
aus dem ehemaligen DDR war dabei,.
Wie hart in der DDR gearbeitet wurde,was sie alles erreicht haben.
Ich habe den Mund gehalten, wollte ja keinen Bürgerkrieg beginnen.
Aber als sie sagte, dass Deutschland auch hochverschuldet sei,
musste ich entgegend, dass ein grosser Teil auf ihr ehemaliges
tolles Heimatland, dass ja wohl ziemlich am Boden war, beruht.
Teilweise unverschämt, was einige so erzählen. Sie müssen
ja nicht in Demut durch die Lande kriechen, aber das ist dann
Arroganz pur.
die Medien werden darüber berichten, auf welchen Kosten die Klägerin sitzenblieb. Vielleicht erfahren wir dann, daß die Klägerin von den Medien in diese Klage getrieben wurde und die Medien ihr die Kosten samt eines Honorars finanzieren.
Paging