Der sogenannte "Ossi"-Prozess geht in die nächste Instanz. Die Klägerin werde kommende Woche Berufung einlegen, sagte ihr Anwalt, Wolfgang Nau, der Süddeutschen Zeitung (Samstagsausgabe).
In dem Prozess, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, hatte eine ostdeutsche Buchhalterin sich vergeblich bei einem Arbeitgeber aus Stuttgart beworben. Auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen war handschriftlich dick "OSSI" vermerkt mit einem Minuszeichen davor.
Die Klägerin klagte auf Schadenersatz, weil sie sich wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert fühlte. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte die Klage Mitte April abgewiesen.
Jetzt liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor. "Nach Durchlesen des Urteils haben meine Mandantin und ich beschlossen, in Berufung zu gehen", sagt Anwalt Nau. Seiner Ansicht nach hat das Arbeitsgericht das Wort "ethnisch" falsch ausgelegt.