Harmlose E-Mail mit erotischem Inhalt? Von wegen! Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das Betrachten einer Sex-Mail durch einen Beamten als Dienstunfall anerkannt.
Der Kläger fühlte sich nach Anschauen der "abstoßenden Darstellungen weiblicher Geschlechtsorgane" nicht mehr wohl. Ein Sachverständiger attestierte ihm später eine Zwangsstörung, gekennzeichnet durch "Zwangsgedanken", berichtete ein Sprecher des Gerichts am Freitag.
Die E-Mail hatte der Beamte von seinem Vorgesetzten erhalten. Dieser hatte sie an mehrere Untergebene verschickt.
Das Gericht erkannte den Vorfall daher als Dienstunfall an - mit der Folge, dass für sämtliche Behandlungskosten und Spätfolgen das Land Nordrhein-Westfalen aufkommen muss ( Az.: 23 K 2535/07). Um welche Behörde es sich handelt, wollte das Gericht mit Rücksicht auf die Privatsphäre des Betroffenen nicht mitteilen.