Patientenverfügung:Vordrucke, Textbausteine, Beratungen

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Formulare und fertige Formulierungen können bei der Erstellung einer Patientenverfügung helfen. Besser ist die persönliche Beratung. Wo Sie Hilfe finden.

Von Eva Dignös

"Patientenverfügung Formular": Bei Google bringen diese beiden Begriffe mehr als 60.000 Treffer. Da kann es doch nicht so schwierig sein, eine Patientenverfügung aufzusetzen - möchte man meinen. Doch der Eindruck täuscht: "Viele Patientenverfügungen sind nicht aussagekräftig und zu vage und lassen sich deshalb nur schwer umsetzen", ist die Erfahrung von Ralf Jox, Leiter des Arbeitsbereichs "Klinische Ethik" am Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Problem: Die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, die in den Formularen, Textbausteinen und Formulierungshilfen angeboten werden, sind für den Laien in ihrer Konsequenz nicht immer durchschaubar: Wer lebenserhaltende Maßnahmen für sich ausschließt, untersagt beispielsweise auch eine Wiederbelebung nach einem Herzstillstand. Wichtig ist deshalb genaue Kenntnis und Beratung. Ein Überblick über die die Möglichkeiten.

Persönliche Beratung:

  • Beratung beim Arzt: Für gesunde Menschen ist der Hausarzt ein guter Ansprechpartner. Denn er kennt die bisherige Krankheitsgeschichte und kann einschätzen, wie sein Patient mit Erkrankungen umgeht. Praktikabel ist folgender Weg: Man formuliert selbst einen ersten Entwurf und lässt sich vom Arzt die Folgen der Festlegungen erläutern. Was hat es für Konsequenzen, wenn ich auf bewusstseinsdämpfende Schmerzmittel verzichte? Muss ich ohne künstliche Ernährung verhungern? Die Unterschrift des Arztes, mit der das Beratungsgespräch dokumentiert wird, "gibt der Patientenverfügung mehr Gewicht", ist die Erfahrung von Sonja Hecker, Rechtsanwältin in Mannheim und Geschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht. Die Kosten für die Beratung durch den Arzt hängen von der Dauer des Gesprächs ab, mindestens 40 Euro sollte man einkalkulieren. Wer schon an einer chronischen Krankheit leidet, wendet sich am besten an seinen Facharzt oder die behandelnden Ärzte im Krankenhaus. Sie wissen, wie sich die Krankheit entwickeln kann. In Palliativstationen sprechen Ärzte oft von sich aus das Thema an.
  • Beratung beim Rechtsanwalt oder Notar: Der Gang zum Juristen lohnt sich vor allem, wenn ein Gesamtpaket aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellt werden soll. Der Fachmann kontrolliert, ob es Widersprüche zwischen den Dokumenten gibt und ob sie so ausformuliert und beglaubigt sind, dass sie im Ernstfall auch akzeptiert werden.
  • Beratung bei Vereinen: Viele Hospizvereine beraten ebenfalls über die Patientenverfügung. (Adressen der nächstgelegenen Hospizdienste findet man hier). Info-Material, Beratung sowie eine Archivierung von Vorsorgedokumenten bieten der Humanistische Verband und die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Die Dienstleistungen müssen teilweise bezahlt werden.

Informationsmaterial und Vordrucke

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