Konsequenz des Organspende-Skandals:Bundestag einigt sich auf schärfere Regeln für Transplantationen

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Wer als Arzt Krankenakten manipuliert, um Patienten schneller zu einem Organ zu verhelfen, muss künftig mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Darauf haben sich die Fraktionen im Bundestag geeinigt. Das Gesundheitsministerium erhält zudem künftig Mitsprache bei den Kriterien für die Verteilung von Spendeorganen. Ärztevertreter sind nicht begeistert.

Von Christina Berndt, Berlin

Nicht einmal ein Jahr ist es her, dass eine Novelle des Transplantationsgesetzes in Kraft getreten ist. Nun steht schon die nächste Novelle an. Als Konsequenz aus den Transplantationsskandalen haben sich die Vertreter der Bundestagsfraktionen am Freitag auf einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zum Gesetz geeinigt. Über diesen wird vermutlich noch im Juni im Bundestag abgestimmt.

Mit dem Antrag zieht die Politik wesentliche Konsequenzen aus den Skandalen, in deren Verlauf Ärzte Patientendaten so manipulierten, dass ihre Patienten bevorzugt eine Spenderleber erhielten.

Auf solche Manipulationen soll dem Antrag zufolge künftig eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder eine Geldstrafe stehen. "Diese Regelung ist im Interesse derjenigen, die zum Teil schon lange auf ein lebenswichtiges Spenderorgan warten", sagte die stellvertretende Gesundheitsausschussvorsitzende Kathrin Vogler (Linke). "Damit wird deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber der Gerechtigkeit bei der Organvergabe einen hohen Wert beimisst."

Ministeriumsvorbehalt bei Kriterien

Mit dem Gesetz soll auch die Macht der Bundesärztekammer gezügelt werden. Die bei ihr angesiedelte Ständige Kommission Organtransplantation kann bislang über die Richtlinien entscheiden, nach denen Organe an bedürftige Kranke verteilt werden. In diesen Richtlinien steht zum Beispiel, dass Alkoholiker mindestens sechs Monate trocken sein müssen, bevor sie eine Spenderleber erhalten, oder dass Patienten mit einem Leberkrebs von mehr als fünf Zentimeter Durchmesser keinen Anspruch mehr auf ein Spenderorgan haben.

Solche Regelungen dürfe die Ärztekammer nicht eigenständig erlassen, sie gehörten in staatliche Hände, hatten Kritiker immer wieder gefordert. Mit dem Änderungsantrag wollen die Abgeordneten dem Bundesgesundheitsministerium nun einen Genehmigungsvorbehalt einräumen.

Nachdem sich schon im Mai alle Bundestagsfraktionen auf den gemeinsamen Antrag geeinigt hatten, gab es in letzter Minute allerdings noch Auseinandersetzungen um einzelne Formulierungen. Dieser Genehmigungsvorbehalt sei zunächst sehr verwässert worden, monierte Harald Terpe, Obmann der Grünen im Gesundheitsausschuss. Er wäre quasi zahnlos gewesen, weil das Ministerium alle Richtlinien hätte genehmigen müssen, die dem Transplantationsgesetz entsprechen.

Bundesärztekammer übt Kritik

Da das Transplantationsgesetz aber kaum Vorgaben macht, wäre dies ein Freibrief für jedwede Richtlinienänderung durch die Bundesärztekammer gewesen, monierte Terpe. Mit der jetzt angestrebten Lösung entfalle die Beschränkung aber. "Alle Seiten mussten im Interesse einer Einigung Zugeständnisse machen", so Terpe. In der Summe sei nun ein gutes Verhandlungsergebnis erreicht worden. "Es bleiben aber noch Baustellen, die weiter bearbeitet werden müssen", forderte er. "Wir müssen vor allem für mehr Transparenz und staatliche Kontrolle sorgen. Das sind wichtige Bausteine, um das Vertrauen in das System Organspende wieder herzustellen."

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, wertete den geplanten Genehmigungsvorbehalt dagegen als unnötig. "Das Bundesgesundheitsministerium ist heute schon an der Erarbeitung der Richtlinien beteiligt", sagte er. "Man muss sich schon fragen, ob es der Stein der Weisen ist, wenn ärztliche Richtlinie nun auch noch von einem Abteilungsleiter des Ministeriums begutachtet werden müssen."

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