Weihnachtsgeschenke:Verschenkte Präsente

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Ein falsches Parfüm? Eine hässliche Uhr? Ein unnötiger Gutschein? Weihnachten brachte nicht nur viel Freude, sondern auch unliebsame Geschenke. Was Verbraucher über einen Umtausch solcher Präsente wissen sollten.

Angelika Slavik

Das Geschenkpapier ist entsorgt, der Christbaum fängt schon an, Nadeln zu lassen: Jetzt ist Umtauschzeit. Denn nicht immer treffen wohlmeinende Freunde, Kinder und Verwandte auch den Geschmack der Beschenkten. Doch nicht alles, was an Heilig Abend unter dem Baum gelandet ist, kann einfach mal eben beim Händler wieder zu Bargeld gemacht werden. Verderbliche Produkte oder speziell nach Kundenwünschen angefertigte Waren etwa sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen - dazu gehören auch Schmuckstücke mit Gravur. Was unglücklich beschenkte Verbraucher über ihre Rechte wissen sollten.

Wohin nur mit den ungeliebten Geschenken? (Foto: dpa)

Gibt es einen Anspruch auf Umtausch?

Rein rechtlich betrachtet - nein. Wer im Laden etwas kauft und bezahlt, schließt einen gültigen Vertrag ab. Von diesem Vertrag zurückzutreten, gehört grundsätzlich nicht zu den Rechten des Käufers. Allerdings nehmen fast alle Läden ihre Waren, sofern sie nicht benutzt wurden, zurück. Das ist allerdings bloß ein Akt der Kulanz, der sich so eingebürgert hat. Es gibt also auch keinen Anspruch darauf, den Einkaufspreis bar erstattet zu bekommen: manche Händler tauschen Waren nur gegen Gutscheine um.

Braucht man für den Umtausch unbedingt den Kassenbon?

Jemanden nach dem Kassenzettel zu fragen ist, ganz ohne Zweifel, unangenehm. Vor allem bei teureren Geschenken kann sich das aber lohnen - denn die Chancen, dass der Händler die Ware zurücknimmt, steigen ganz exorbitant, wenn er zumindest sichergestellt sieht, dass das Produkt auch tatsächlich bei ihm gekauft wurde. Vor allem nach Weihnachten nehmen viele Händler aber auch Produkte zurück, wenn der Kassenzettel nicht vorgelegt werden kann - besonders größere Ketten zeigen sich da oft großzügig.

Was, wenn die Ware fehlerhaft ist?

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Dann verhält sich die Sache anders. Wenn die Stereoanlage nicht funktioniert oder sich der neue Pullover nach dem ersten Mal waschen schon auflöst, sind Händler verpflichtet, für Reparatur oder Ersatz zu sorgen. Diese Gewährleistungspflicht gilt zwei Jahre und gilt unabhängig davon, ob und wie lange das Produkt bereits benutzt wurde. Wichtig allerdings: Der Kassenbon, der beweist, wo und vor allem wann der Einkauf stattgefunden hat.

Kann man Geschenke, die im Internet bestellt wurden, umtauschen?

Bei Interneteinkäufen tauscht es sich, rein rechtlich gesehen, sogar besonders leicht um. Denn anders als im Laden in der Fußgängerzone sind Online-Shops gesetzlich verpflichtet, alle Einkäufe mindestens zwei Wochen lang zurückzunehmen - auch ohne Angabe von Gründen. Eine Ausnahme sind allerdings private Verkäufer, die zum Beispiel über Internetplattformen wie Ebay Großmutters alte Lampe verkauft haben. Wenn die bei näherer Betrachtung schließlich doch nicht gefallen sollte, bleibt der Käufer auf ihr sitzen - oder der Beschenkte.

Kann man Gutscheine in Bargeld tauschen?

Nein, mit dem Erwerb von Gutscheinen hat der Schenker den Beschenkten an ein bestimmtes Geschäft oder eine Ladenkette gebunden. Zudem ist es auch zulässig, die Gültigkeit solcher Gutscheine zu begrenzen. Wer drei Jahre später also immer noch nichts Passendes gefunden hat, riskiert, das eingesetzte Geld ohne Gegenwert zu verlieren.

Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch, unerwünschte Geschenke loszuwerden?

Eine beliebte Möglichkeit sind Tauschbörsen, ob im Internet oder bei der Kirche um die Ecke. Hier kann man all die Gaben loswerden, die im Laden nicht zurückgenommen wurden - etwa, weil man keinen Kassenbon mehr hat. Oder Gutscheine zu Geld machen, die man sonst nicht anders verwerten könnte. Vor allem im Internet ist allerdings Vorsicht angesagt: Denn gerade bei Tauschbörsen handelt in den allermeisten Fällen privat mit privat - und für all diese Geschäfte gilt also: Vom Umtausch ausgeschlossen.

© SZ vom 27.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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