Urteil des Bundesgerichtshofs:Verbraucherschützer durften Bank zur Kontokündigung auffordern

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Ein Internetnutzer tappt in eine "Abofalle", das Geld will ein Inkassounternehmen eintreiben. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert daraufhin eine Bank auf, das Konto der Firma zu sperren. Rechtens, wie die BGH-Richter nun entschieden.

Erfolg für Verbraucherschützer im Kampf gegen Internetbetrug: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durfte eine Bank dazu auffordern, das Konto eines Inkassounternehmens zu sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (I ZR 75/13).

Den Verbraucherschützern lag die Beschwerde eines Internetnutzers vor, der in eine sogenannte Abofalle getappt war. Auf einer Seite mit einem Routenplanerservice hatte er seine persönlichen Daten eingegeben, den Button ""Jetzt anmelden" angeklickt und damit ohne es zu wollen, einem Zweijahresvertrag zugestimmt.

Das Inkassounternehmen versuchte daraufhin, die Jahresgebühr von 96 Euro einzutreiben. Es mahnte den Nutzer mehrfach ab, obwohl die Verbraucherzentrale sich zwischenzeitlich eingeschaltet und den Vertrag angefochten hatte. In einem Schreiben an Sparkasse Heidelberg forderten die Verbraucherschützer die Bank schließlich auf, das Girokonto des Inkassounternehmens zu kündigen. Daraufhin klagte das Unternehmen.

Seit 2012 sind diese Art Abofallen verboten

Normalerweise sei eine Aufforderung wie die der Verbraucherschützer rechtswidrig und damit verboten, urteilten die BGH-Richter. In Ausnahmefällen wie diesem sei ein derartiges Vorgehen jedoch zu billigen. Denn hier habe sich Inkassounternehmen bewusst an der Durchsetzung eines Geschäftsmodells beteiligt, das auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegt gewesen sei. Die Vorinstanz hatte dagegen dem Unternehmen statt gegeben und argumentiert, die Verbraucherschützer müssten ihre Ziele im Wege einer Klage durchsetzen.

"Normalerweise gehen wir nicht auf diese Weise vor", sagte Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie wies darauf hin, dass Abofallen in dieser Form nicht mehr möglich sind. Seit 2012 schreibt ein Gesetz vor, dass ein Vertrag im Internet erst nach einem Extraklick auf einen Bestätigungsbutton zustande kommt. Zwischen 2007 und 2012 habe die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz jedoch knapp 29 500 Anfragen wegen Kostenfallen im Internet gehabt.

© Süddeutsche.de/dpa/sks - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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