Umweltpolitik:Regierung prüft "Klimawohngeld"

Mit der geplanten Neuregelung sollen auch einkommensschwache Menschen von geringeren Heizkosten in energetisch hochwertigen, aber teureren Mietwohnungen profitieren können.

Die Bundesregierung will das Wohngeld und die Zahlung der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger stärker an Klimaschutzaspekten ausrichten. Dazu prüfe sie die Einführung einer Art "Klimawohngeld" und die Zahlung der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger auf Basis der Bruttowarmmiete anstelle der Kaltmiete. Dies geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Mit der geplanten Neuregelung sollen auch einkommensschwache Menschen von geringeren Heizkosten in energetisch hochwertigen, aber teureren Mietwohnungen profitieren können.

Die Regierung prüfe, "das Wohngeld um eine Klimakomponente durch eine Differenzierung der Höchstbeträge nach energetischer Gebäudequalität zu erweitern", heißt es in der Antwort. Dadurch könnten Wohngeldempfänger auch neue oder sanierte teurere Wohnungen mieten, die aber energiesparender seien als ältere. In diesem Hinblick solle auch im Hartz-IV-System geprüft werden, "ob die Kommunen die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten in einem Gesamtkonzept (Bruttowarmmiete) festlegen dürfen", sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Ergebnisse sollten bis Ende 2016 vorliegen.

© SZ vom 24.12.2015 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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