Sachkundenachweis:Zu viele Ausnahmen

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Die geplanten Zulassungsregeln für Immobilienverwalter gehen nicht weit genug, kritisiert Verbraucherschützerin Gabriele Heinrich vom Verein "Wohnen im Eigentum".

Interview von Simone Gröneweg

Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum, fordert seit Jahren eine Berufszulassung für Verwalter. Sie begrüßt den Gesetzentwurf zwar grundsätzlich, will aber strengere Auflagen.

SZ: Warum sprechen Sie von der "Berufszulassung light"?

Gabriele Heinrich: Der Gesetzentwurf enthält noch zu viele Ausnahmen. Derzeit muss nur der Inhaber oder Geschäftsführer einer Verwaltung einen Sachkundenachweis liefern. Für die verantwortlichen Mitarbeiter gilt die Pflicht leider nicht. Insbesondere bei größeren Verwaltungen kümmern sich aber die Mitarbeiter als Objektbetreuer eigenverantwortlich um einzelne Wohneigentümer-Gemeinschaften (WEG) und deren Gebäude. Dafür benötigen sie entsprechendes Wissen und sollten entsprechende Qualifikationen nachweisen. Hinzu kommt, dass für manche Inhaber und Geschäftsführer eine Ausnahmeregel geplant ist. Wer schon länger als sechs Jahre ununterbrochen tätig ist, muss keine Sachkundeprüfung ablegen.

Welche Qualifikationen müssen Verwalter denn mitbringen?

Sie müssen sich in vielen Bereichen auskennen. So verwalten die Objektbetreuer das Vermögen der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft, also auch deren Rücklagen. Das ist viel Verantwortung. Sie benötigen auch spezielle Kenntnisse für die Jahresabrechnung. Die Eigentümer stimmen in Versammlungen über alle wichtigen Maßnahmen ab. Die Verwalter sind dafür verantwortlich, dass rechtssichere Beschlussanträge vorliegen. Und sie müssen die Beschlüsse im Sinne der Wohnungseigentümer umsetzen.

Sind die Anforderungen an die Verwalter stark gestiegen ?

Ja, und sie wachsen kontinuierlich, was vor allem mit vielen neuen gesetzlichen und richterlichen Vorgaben zusammenhängt. Dazu gehören selbst solche wie die Trinkwasserverordnung oder die Rauchwarnmelderpflicht. Solche Entwicklungen muss ein Verwalter im Blick haben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass er folgenschwere Fehler macht.

Deren Konsequenzen dann die Eigentümer tragen.

Ja. Das geschieht, wenn die WEG ihn dafür nicht belangen kann. Wurden zum Beispiel zu teure Verträge abgeschlossen oder aufgrund fehlender Fachkenntnisse Bauschäden nicht beseitigt, zahlen die Wohnungseigentümer unter Umständen drauf. Zwar können sie dagegen klagen, aber das kostet viel Geld und birgt Risiken.

Das ist bitter.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass sich viele Anleger eine Immobilie kaufen, um fürs Alter vorzusorgen.

© SZ vom 16.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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