Prokon-Pleite:Anlegerschützer erwarten kompliziertes Verfahren

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"Nach wie vor gut aufgestellt": Der Windkraftbetreiber Prokon hat Insolvenz angemeldet, gibt sich aber trotzdem optimistisch. Anlegerschützer erwarten ein kompliziertes Insolvenzverfahren. An diesem Donnerstag will die Firma Auskunft über das weitere Vorgehen geben.

Am Mittwoch meldete der Windanlagen-Finanzierer Prokon beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz an, an diesem Donnerstag will die Firma Auskunft über das weitere Vorgehen geben: Zehntausende Kapitalanleger und etwa 1300 Arbeitnehmer warten auf die Pressekonferenz am frühen Nachmittag.

Der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin ist vorläufiger Insolvenzverwalter. Er hatte bereits angekündigt, dass der Geschäftsbetrieb zunächst ohne Einschränkungen weiterläuft. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter könnten drei Monate lang aus dem Insolvenzgeld finanziert werden.

Das Unternehmen selbst stellte in Aussicht, sein Geschäftsmodell verändern zu wollen. "Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden", hieß es nach Bekanntgabe der Insolvenzantrages. Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und im Dialog mit den Anlegern "werden wir alles daran setzen, die Zukunftsfähigkeit von Prokon zu sichern".

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) sieht in der Prokon-Insolvenz auch eine Chance. "Wir haben als Land das Interesse, dass die produzierenden Teile fortgeführt werden", sagte Meyer. Es werde noch in dieser Woche Gespräche mit allen Akteuren in Itzehoe geben.

Prokon nahm durch den Verkauf von Genussrechten an Privatkunden etwa 1,4 Milliarden Euro von etwa 75.000 Anlegern ein. Das Unternehmen hatte mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent geworben und bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt, konnte nach eigenen Angaben zuletzt aber keinerlei Rück- oder Zinszahlungen mehr leisten. Am Mittwoch meldet der Windparkfinanzierer Insolvenz an. Unklar ist, wie viel vom Anleger-Geld verloren sein könnte.

Am 10. Januar hatte das Unternehmen noch auf seiner Homepage die Anleger dazu aufgerufen, das Geld vorerst nicht aus der Firma zu ziehen. Anderenfalls drohe eine Insolvenz. Kürzlich hatte das Unternehmen mitgeteilt, Anleger hätten 227 Millionen Euro von 1,4 Milliarden Euro gekündigt.

Als Konsequenz plant die Bundesregierung nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, den Verkauf einzelner riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger in Zukunft notfalls zu beschränken oder sogar zu verbieten. Die beteiligten Ministerien seien sich darüber einig, die Finanzaufsichtsbehörde Bafin mit einer entsprechenden Ermächtigung auszustatten. Die seit längerem laufenden Vorarbeiten würden jetzt wegen des Falls Prokon intensiviert. Zudem solle die Bafin den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten stärker beachten.

"Juristisch äußerst komplex"

Anlegerschützer erwarten ein kompliziertes Verfahren. "Die Tatsache, dass die etwa 1,4 Milliarden Euro, die das Unternehmen bei Anlegern eingesammelt hat, als Genussscheine mit teilweise recht unterschiedlichen Bedingungen ausgestaltet sind, macht den Prokon-Fall nicht nur einzigartig, sondern auch juristisch äußerst komplex", teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mit. Ursprung der Insolvenz sei die handwerklich fehlerhafte Kombination von langfristigen Projekten, die das Kapital zehn bis 20 Jahre binden, mit der Finanzierung durch höchst kurzfristig kündbares Genussscheinkapital.

"Das ist ein trauriger Tag für die betroffenen Anleger. Klar ist aber auch, dass nicht die Anleger an der Misere schuld sind. Diesen Schuh muss sich schon das Prokon-Management anziehen", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Die DSW biete betroffenen Anlegern unter der Mailadresse dsw@dsw-info.de einen Infoservice an.

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