Reaktion auf Prokon-Insolvenz:Bundesregierung will riskante Finanzprodukte verbieten

Der Windkraftkonzern Prokon ist pleite, Anleger könnten viel Geld verlieren. Die Reaktion der Bundesregierung kommt ungewöhnlich schnell: Nach SZ-Informationen plant sie, den Verkauf riskanter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Dem Windparkbetreiber Prokon ist das Geld ausgegangen, er hat Insolvenz angemeldet. Ungewöhnlich schnell zieht die Bundesregierung nun Konsequenzen aus dem Fall: Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sind sich die beteiligten Ministerien darüber einig, dass die Finanzaufsichtsbehörde Bafin den Vertrieb hochriskanter Finanzprodukte künftig beschränken oder sogar verbieten können soll.

Die Vorarbeiten an einer entsprechenden Regelung laufen bereits auf Hochtouren. Zudem wurde die Bafin angewiesen, den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten schon jetzt stärker in den Fokus zu nehmen und nicht zu warten, bis im Juli die Bestimmungen des neuen Kapitalanlagegesetzbuches voll wirksam werden.

Der neue Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Ulrich Kelber (SPD), hatte sich schon am Dienstag für einen besseren Anlegerschutz stark gemacht. "Die aktuelle Debatte um Prokon zeigt, dass der Verbraucherschutz im Bereich des Finanzmarkts gestärkt werden muss", sagte er dem Handelsblatt. "Die Finanzaufsicht sollte möglichst schnell in die Lage versetzt werden, Finanzprodukte zu verbieten oder den aktiven Vertrieb zu untersagen, sofern diese die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger bergen."

Finanzministerium will gegebenenfalls nachsteuern

Das Finanzministerium äußerte sich am Mittwoch ein wenig zurückhaltender, machte aber zugleich deutlich, dass Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) in die gleiche Richtung geht wie Kelber. "Die Bundesregierung wird die Koalitionsvereinbarung zum Verbraucherschutz eins zu eins umsetzen. Hierzu gehört zunächst auch die konsequente Aufarbeitung des aktuellen Falles ,Prokon' und eventuell hieraus resultierender Konsequenzen", hieß es. Im Koalitionsvertrag wurde unter anderem vereinbart, dass der "kollektive Schutz der Verbraucher" in Zukunft ein "wichtiges Ziel" der Arbeit der Bafin sein soll.

Schäubles Ressort verwies darauf, dass der Anlegerschutz in den vergangenen Jahren sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene mehrfach verbessert worden sei. Auch der Verkauf von Genussrechten sei stärker reguliert als früher. "Gleichwohl prüft die Bundesregierung fortlaufend, ob noch Regelungslücken bestehen, und wird gegebenenfalls nachsteuern", erklärte das Ministerium. Zugleich hieß es allerdings: "Dies ändert nichts daran, dass dem Verbraucher und Anleger eine Schlüsselrolle bei seiner eigenen Entscheidung zu investieren zukommt. Der Anleger soll in der Lage sein, eine verständige und informierte Anlageentscheidung zu treffen."

Verbraucherschützer raten von Genussrechten ab

Ähnlich hatte sich zuvor bereits die Präsidentin der Bafin, Elke König, geäußert. Zwar seien sie und ihre Kollegen "Verbraucherschützer aus Überzeugung", sagte sie jüngst beim Neujahrsempfang ihrer Behörde in Frankfurt. Das heiße aber nicht, dass der Staat die Verbraucher aus der Verantwortung entlassen könne. Jeder Anleger müsse bedenken, dass es einen Zusammenhang zwischen der versprochenen Rendite und dem Ausfallrisiko eines Wertpapiers gebe und dass die Anbieter auf den Finanzmärkten keine Wohltäter seien. "Man sollte nur in Produkte investieren, die man versteht, und eine gesunde Skepsis an den Tag legen", betonte König.

Experten wie die der Stiftung Warentest raten Anlegern, die eine sichere Geldanlage suchen, von Genussrechten ab. Denn anders als oft suggeriert, würden Anleger durch den Kauf solcher Papiere keineswegs Miteigentümer an einem Sachwert, also etwa an einer Windkraftanlage. Vielmehr erhielten sie lediglich eine "stille Beteiligung" ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen. Prokon hingegen hatte die Genussrechte in Postwurfsendungen als "Alternative zur Bank oder Lebensversicherung" angeboten. Das Urteil der Warentester fiel bereits 2010 eindeutig aus: "Entgegen Prokons Behauptung sind die Genussrechte auf keinen Fall eine Alternative zu sicheren Spareinlagen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: