Wer den Handwerker ruft, kann kräftig Steuern sparen. Fast 6000 Euro sind im Jahr absetzbar. Eine neue Liste klärt die Streitfragen.
Der Höchstbetrag klingt mehr als verlockend: Wer den gesetzlichen Spielraum voll ausnutzt, für den sind 5710 Euro im Jahr an Steuerersparnis drin. Ein ordentlicher Batzen Geld - und das nur durch die Absetzung von Kosten rund ums eigene Heim. Allein: Nur die wenigsten Steuerzahler werden es schaffen, diesen Höchstwert zu erreichen.
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Kosten für Handwerker lassen sich von der Steuer absetzen - was alles möglich ist, zeigt die Grafik. (© Grafik: SZ)
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Doch eine merkliche Reduktion der Einkommenssteuer dürfte für jeden drin sein, der in seiner Wohnung oder seinem Haus Handwerker oder Haushaltshilfen beschäftigt. Denn bis zu 20 Prozent davon können direkt von der zu bezahlenden Einkommensteuer abgezogen werden.
Das Bundesfinanzministerium hat nun erstmals eine neunseitige Liste vorgelegt, in der beispielhaft die steuerlich begünstigten und nicht begünstigten Handwerker-Leistungen aufgeführt sind. Denn bislang gab es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Auslegungen - mit der Liste ist nun klar, mit welchen Rechnungen Bürger sich einen Steuerbonus holen können und welche dafür nicht in Frage kommen.
Bei den Handwerkerleistungen zum Beispiel ist die Arbeit von Gärtnern am eigenen Grundstück ebenso absetzbar wie die Kosten für Schornsteinfeger, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation oder die Wartung von Heizungsanlagen. Auch die typischerweise vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen wie Streichen, Tapezieren oder das Auswechseln von Fliesen sind absetzbar.
Mittels Jahresabrechnung der Nebenkosten können die Mieter außerdem ihre anteiligen Ausgaben für einen Hausmeister oder die Reinigung des Treppenhauses geltend machen. Bei den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen sind etwa die Kosten für Hilfen bei der Hausarbeit absetzbar: Fenster putzen, Wäsche waschen, bügeln, kochen. Auch Pflegedienste sind enthalten (Grafik).
Allerdings sind nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten absetzbar - nicht jedoch Materialkosten. Man sollte also darauf achten, dass die Rechnung eine genaue Aufschlüsselung der unterschiedlichen Kosten enthält - eine Schätzung akzeptiert das Finanzamt nicht.
Freibeträge wurden erhöht
Die Höchstbeträge für die Absetzbarkeit wurden 2009 kräftig erhöht: Bei Handwerkerrechnungen sind seither bis zu 1200 Euro Steuererleichterung drin. Wer eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis beschäftigt, kann bis zu 510 Euro im Jahr sparen, bei sozialversicherten oder selbständigen Hilfen sind es bis zu 4000 Euro. Es ist jedoch jeweils nur ein Fünftel der Aufwendungen auf die Steuer anrechenbar - wer die genannten Höchstbeträge ausschöpfen will, der muss also jeweils Rechnungen vorlegen können, die fünf mal so hoch sind.
Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hält diesen Satz für zu niedrig: Sein Verband plädiert dafür, den Anteil auf 25 Prozent zu erhöhen, schließlich sei auch die Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben worden. "Das Ziel der Regelung ist, die Schwarzarbeit einzudämmen", sagt der er. "Also sollte die Steuerersparnis deutlicher über dem geltenden Umsatzsteuersatz liegen, damit es künftig keinen Anreiz mehr gibt, einen Schwarzarbeiter zu beschäftigen."
Mit der Schwarzarbeit zu tun hat auch, dass die Finanzämter bar bezahlte Rechnungen nicht akzeptieren. "Eine bargeldlose Zahlung ist nachzuverfolgen und deshalb für Schwarzarbeiter ungeeignet", so Nöll. Wer eine Rechnung steuerlich geltend machen will, sollte sich daher mit dem Handwerker vorher über bargeldlose Zahlung verständigen.
- Abgeltungsteuer Geld zurück vom Fiskus 07.02.2010
(SZ vom 17.02.2010/jcb/hgn)
Sie dürfen nicht immer von sich auf andere schliessen.
Ich habe z. B. diesen Monat Arbeiten, die ich auch selber hätte machen können von einem Schreiner machen lassen (ca. 5 Std.). Zudem waren es Arbeiten, die ich hätte auch alleine erledigen können. Aber meine Rechnung ist ganz einfach!
Der Schreiner kostet 30 EUR zzgl. Ust. die Stunde, also 35,7 EUR p. Std.. Macht bei fünf Arbeitsstunden 178,5 EUR. Nach Steuern macht es 101,75 EUR (bei einem Grenzsteuersatz von 42%).
Ich habe mir fünf Stunden meiner Freizeit für einen Spottpreis gekauft. Und meine Freizeit wäre mir wesentlich mehr wert!
In diesem Sinne - alles eine Frage der Opportunität!
Durchschnittlicher Stundenlohn West-D
15,55 EUR - 30 v.H. Lohnnebenkosten = 10,88 EUR
Durchschnittlicher Stundenlohn Ost-D
10,70 EUR - 30 v.H. Lohnnebenkosten = 7,49 EUR
Stundenkosten Handwerker
rund 40 EUR zzgl. Mwst. = 47,60 EUR
Macht für den Westdeutschen Druchschnittsbürger 4,37h und den Ostdeutschen 6,35h arbeiten um einen Handwerker 1h zu bezahlen.
Wer wirklich glaubt durch steuerliche Absetzbarkeit tatsächlich dem Handwerk mehr Arbeit zu verschaffen, oder die Schwarzarbeit zu reduzieren, der sollte ernsthaft mal einen Realitätscheck machen! In diesem Land beschäftigen ja selbst Politiker Haushaltshilfen schwarz!
Selbst unter Berücksichtigung der steuerlichen Absetzbarkeit bis 6.000 EUR ist das ganze für die meisten Arbeiten vollkommen irrelevant.
Nicht vergessen, nur die Lohnkosten können abgesetzt werden!
Ich bekomme also pi mal Daumen dann 1.000 EUR von der Steuer wieder. Und 5.000 EUR hab ich mal eben so rausgehauen, weil ich zu faul war es selber zu machen!?
Die steuerliche Absetzbarkeit der Lohnkosten eines Handwerkers ist gerade für Privatpersonen als Argument die Arbeiten zu vergeben vollkommen irrelevant. Einen Handwerker leiste ich mir nur für Sachen die ich nicht selber machen kann.
Das liegt nicht am Handwerker! Sondern daran, dass ich 5h arbeiten muss um ihn für 1h arbeiten zu bezahlen!
Auch die typischerweise vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen wie Streichen, Tapezieren oder das Auswechseln von Fliesen sind absetzbar.
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Hände hoch! Welcher Mieter hat schon mal Fliesen "gewechselt"?