Gesetzentwurf zu energetischer Sanierung:Für Mieter wird es ungemütlich

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Wird das Haus energetisch saniert, sollen sich Mieter künftig stärker an den Kosten beteiligen, außerdem sollen sie die Umbauten länger dulden. Der Deutsche Mieterbund nennt die geplanten Änderungen im Mietrecht "sozial unausgewogen".

Daniela Kuhr

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die geplanten Änderungen im Mietrecht verteidigt. Sie würden die Energiewende befördern, ohne die soziale Ausgewogenheit aus den Augen zu verlieren, sagte die Ministerin am Donnerstag bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Von Opposition und Verbänden dagegen kam Kritik. Die Grünen-Parlamentarierin Daniela Wagner warf der schwarz-gelben Koalition vor, sie wolle "im Hauruck-Verfahren" Mieterrechte abschaffen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) nannte das Gesetz "sozial unausgewogen".

Der Entwurf sieht vor, dass sich die Bewohner der 24 Millionen Mietwohnungen in Deutschland künftig häufiger an den Kosten für eine energetische Haussanierung beteiligen müssen. Dazu wird der Begriff der Modernisierungskosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf, deutlich weiter gefasst. Bislang gilt: Lässt ein Vermieter die Fenster austauschen oder die Außenwände dämmen, darf er bis zu elf Prozent seiner Kosten für diese energetische Sanierung jährlich als Mieterhöhung weitergeben.

Tauscht er dagegen nur den Energieträger aus, beispielsweise indem er die Heizung auf Sonnenenergie umstellt, so dient das zwar ebenfalls dem Klimaschutz, spart aber nicht zwangsläufig Energie. Deshalb darf er diese Kosten bislang nicht auf die Mieter umlegen. Künftig soll das gehen: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass unter den Begriff der umlegbaren Modernisierungskosten alle Maßnahmen fallen, die zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz beitragen.

Dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) geht das zu weit. "Maßnahmen, die zur Verminderung von Treibhausgasen führen, beim Mieter aber keinerlei Heizkostenersparnis verursachen, wie beispielsweise die Umstellung auf Fernwärme, der Wechsel zu einem anderen Energieträger oder die anteilige Nutzung von Solarthermie zur Warmwasserbereitung, müssen in ihrer Umlagefähigkeit beschränkt werden", teilte der Verband mit.

Geplant ist zudem, dass Mieter Umbauten, die dem Klimaschutz dienen, drei Monate lang dulden müssen, ohne die Miete mindern zu dürfen. Leutheusser-Schnarrenberger will damit den Vermietern die Entscheidung für eine energetische Sanierung erleichtern. DMB-Direktor Lukas Siebenkotten wendet jedoch ein: Kein Vermieter mache seine Investition davon abhängig, ob Mieter für kurze Zeit die Miete kürzen dürften. Das Gesetz will Vermieter auch besser vor "Mietnomaden" schützen, also vor Mietern, die keinen Cent Miete zahlen wollen. Über die Vorlagen werden nun zunächst die Fachausschüsse des Bundestags beraten.

© SZ vom 28.09.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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